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Kitasatzung - 1. Änderungssatzung

1. Änderungsatzung zum Beschluss zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Rietz-Neuendorf (Elternbeitragssatzung)



Auf Grund der §§ 5 und 35 Abs. 2 Ziff. 2 der GO für das Land Brandenburg, GO vom 15.10.1993 (GVBL, Teil I S. 398) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf in ihrer Sitzung am 04. 04. 2005 die 1. Änderungssatzung zum Beschluss zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Rietz-Neuendorf vom 13.12.2004 beschlossen:


Artikel I

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

zu Punkt 2 - Es werden Verträge zu folgenden täglichen Betreuungszeiten angeboten:

Kita (bis Grundschulbeginn)

Betreuungszeit bis 3 Stunden
Betreuungszeit bis 4 Stunden
Betreuungszeit  bis 5 Stunden
Regelbetreuungszeit 6 Stunden Betreuungszeit über 6 Stunden (bis maximale Öffnungszeit)


Hort (Grundschulkinder)

Betreuungszeit bis 2 Stunden
Betreuungszeit  bis 3 Stunden
Regelbetreuungszeit 4 Stunden
Betreuungszeit über 4 Stunden (bis maximale Öffnungszeit)


§ 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 sind zu streichen. Einzufügen ist an dieser Stelle: „Um Ausfallzeiten in der Betreuung, wie z. B. Urlaub, Krankheit, Schließzeiten auszugleichen, bleibt der Dezember beitragsfrei.“


§ 4 Abs. 6 Satz 1 ist zu streichen. Einzufügen ist: „Die Beitragserhebung auf der Grundlage der Vorjahreseinkommensnachweise gemäß Abs. 5 erfolgt für den Zeitraum eines gesamten Kalenderjahres.“


§ 5 Abs. 6 ist zu streichen.


§ 5 Abs. 9 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Sind die Personensorgeberechtigten/Eltern nicht bereit, gegenüber dem Träger der Einrichtung ihre Einkommensverhältnisse nachzuweisen, wird der Höchstbetrag in den entsprechenden Altersstufen festgesetzt.“


Anlage – Seite 2 letzten beiden Sätze sind zu streichen.


Artikel II

Diese 1. Änderungssatzung zum Beschluss zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Rietz-Neuendorf tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rietz-Neuendorf, den 06.09.2005

Olaf Klempert
Bürgermeister der Gemeinde Rietz-Neuendorf


Amtsblatt 3. Jahrgang, Nr.5, 18.05.2005