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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule

Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.

Volltext

Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 13. Sie vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR), den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR) und den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Die Gesamtschule bündelt die Ziele der unterschiedlichen Bildungsgänge und Schulformen. Sie ist eine „integrierte Schule“. Vorteilhaft ist das für jene Schülerinnen und Schüler, deren weitere schulische oder berufliche Laufbahn sich erst später abzeichnet.

Die Gesamtschule muss daher neben einer soliden Grundbildung auch die vertiefte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler vermitteln, die eine gymnasiale Oberstufe besuchen wollen. Deshalb wird an der Gesamtschule neben dem Unterricht im Klassenverband in einigen Fächern leistungsdifferenzierter Unterricht in Fachleistungskursen auf zwei Niveaustufen erteilt (Grund- und Erweiterungskurse). Die Zahl der Fachleistungskurse nimmt dabei langsam zu. In der Jahrgangsstufe 7 sind es die Fächer Mathematik und erste Fremdsprache /Englisch, spätestens ab der Jahrgangsstufe 9 kommen die Fächer Deutsch sowie Chemie und/oder Physik hinzu. Die Leistungsbewertung durch Noten wird durch Punkte ergänzt und ermöglicht so eine stärker differenzierte Bewertung der Schülerleistung.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
  • Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung
  • Antragsformular

Verfahrensablauf

  • Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6
  • Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen
  • Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)
  • Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und Zweitwünschen)
  • Versand der Aufnahmebescheide

Bearbeitungsdauer

Das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.

Fristen

Die konkreten Termine sind dem Zeitplan zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

Formulare/Schriftformerfordernis

Die Grundschulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.

Zuständige Stelle

Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

Ansprechpunkt

Schulrätinnen und Schulräte mit der Fachaufsicht Ü7

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)

Gerhard-Neumann-Straße 3
15236 Frankfurt(Oder)