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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Vollstreckung

Kurzinformation

Vollstreckbarkeit ist gegeben:

  • wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist
  • über das Rechtsmittel abschließend abschlägig entschieden wurde
  • die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln von Gesetzes wegen oder durch behördlich angeordnete sofortige Vollziehung entfällt oder
  • wenn bei Geldforderungen die Forderung gemahnt wurde oder auf eine Mahnung im vorliegenden speziellen Fall verzichtet werden kann und eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist.

Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Sabine Eggert

Anlagenbuchhaltung

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kämmerei / Brandschutz

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf