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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Schiedsstelle

Kurzinformation

Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie (§1 SchG).


Rechtliche Grundlage:


Schiedsperson der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Frau Nicole Tillack

Schiedsperson der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gemeinde Rietz-Neuendorf

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf