Inhalt

Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Schadstoffsammlung/ Schadstoffmobil

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Volltext

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

  • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
  • Quecksilberhaltigen Abfällen,
  • Asbesthaltigen Abfällen,
  • Altöl.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
  • Abfallgebühren und
  • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

Rechtsbehelf

Ergänzung Land Brandenburg:

Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Zuständige Stelle

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

KWU - Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgung

Frankfurter Straße 81
15517 Fürstenwalde/Spree