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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Personalausweis, Verlust

Kurzinformationen

Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet:

  • den Verlust seines Personalausweises unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen,
  • seinen wiederaufgefundenen ungültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben,
  • seinen wiederaufgefundenen gültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben, wenn ihm ein neuer Personalausweis ausgestellt worden ist.

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Andrea Goldschmidt

Leiterin Hauptamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neueundorf