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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Die Verwaltung entscheidet je nach rechtlicher Vorgabe und Richtlinie der Stadt, ob die Nutzung gewährleistet werden kann und unter welchen Bedingungen.

Volltext

Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.

Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.

Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen. 

Erforderliche Unterlagen

Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit

Zuständige Stelle

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gemeinde Rietz-Neuendorf

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf