Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.
Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.
Beschreibung
Widersprochen wird gegen:
- Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
- Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
- Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
- Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet
Rechtsgrundlagen
- §§ 30 und 33 Brandenburgisches Meldegesetz
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
Kosten
- keine