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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Melderegister, Übermittlungssperre

Kurzinformationen

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.


Beschreibung

Widersprochen wird gegen:

  1. Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
  2. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
  3. Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
  4. Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
  5. Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag

Kosten

  • keine

Ansprechpartner

Frau Andrea Goldschmidt

Leiterin Hauptamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neueundorf