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Mahnwesen
Kurzinformationen
Eine Mahnung, auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.
Kosten
Die Kosten des Mahnverfahrens sind abhängig von der Höhe der geltend gemachten Hauptforderung. Die Mindestgebühr beträgt 23,00 EUR.
Rechtgrundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
- Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)