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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Liegenschaftsbuch Auszug

Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, ...) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...).

Volltext

Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, ...) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...). Man kann Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.

Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung.

Erforderliche Unterlagen

ggf. Vollmacht

Voraussetzungen

Das Liegenschaftsbuch enthält u. a. Daten mit Personenbezug. Das berechtigte Interesse zur Herausgabe dieser Daten (z. B. beim Eigentümernachweis) ist vom Antragsteller glaubhaft darzulegen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (persönlich, E-Mail)

Fristen

keine

Rechtsbehelf

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

formlos

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung durch den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg.

Zuständige Stelle

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Landkreis Oder-Spee - Kataster- und Vermessungsamt

Spreeinsel 1
Haus L
15848 Beeskow