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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Kampfmittelbelastung Prüfung

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung erfolgt auf Antrag durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)

Volltext

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese  den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche und sind mit dem Vorhaben Bodeneingriffe oder Erschütterungen verbunden, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
  • Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
  • Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
  • Betretungserlaubnis
  • Eigentumsnachweis

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800

Verfahrensablauf

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:

  • Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.

Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

10 bis 12 Wochen

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

  •  Formulare: Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung): https://polizei.brandenburg.de/kmbd/antrag
  • Onlineverfahren möglich: ja (teilweise)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 für zunächst drei Jahre erweiterte Sonderregelungen.

Zuständige Stelle

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Zentraldienst der Polizei

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Am Baruther Tor 20
Ortsteil Wünsdorf
15806 Zossen