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Jagdschein Eintragung

Eintragung, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument werden von den Unteren Jagdbehörden durchgeführt.

Volltext

Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragung betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnisse und Eigenjagdbezirksinhaber. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc.

Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und

§ 15 BbgJagdG

Erforderliche Unterlagen

Jagdschein

Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis

Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 BbgJagdG

Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Tarifstelle 6.2.14 GebOLandw für Eintragungen entgeltliche Jagderlaubnisse in Höhe von 10 €

Verfahrensablauf

Schriftlicher Antrag bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers.

Fristen

Gemäß § 15 Abs. 2 BbgJagdG Eintragung von Jagdflächen innerhalb eines Monates nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages unter Vorlage der Dokumente.

Zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Landkreis Oder-Spree - Landwirtschaftsamt

Schneeberger Weg 40
Haus N
15848 Beeskow