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Jagdschein Eintragung
Eintragung, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument werden von den Unteren Jagdbehörden durchgeführt.
Volltext
Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragung betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnisse und Eigenjagdbezirksinhaber. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und
§ 15 BbgJagdG
Erforderliche Unterlagen
Jagdschein
Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis
Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 BbgJagdG
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Tarifstelle 6.2.14 GebOLandw für Eintragungen entgeltliche Jagderlaubnisse in Höhe von 10 €
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers.
Fristen
Gemäß § 15 Abs. 2 BbgJagdG Eintragung von Jagdflächen innerhalb eines Monates nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages unter Vorlage der Dokumente.
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde