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Jägerprüfung Zulassung
Der Bewerber hat spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg die Zulassung zur Prüfung zu beantragen/sich anzumelden. Der Landesjagdverband Brandenburg ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt.
Volltext
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll; er muss in der Jägerprüfung ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachweisen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichbar. Die Länder können die Zulassung zur Jägerprüfung insbesondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig machen. Für Bewerber, die vor dem 1. April 1953 einen Jahresjagdschein besessen haben, entfällt die Jägerprüfung. Eine vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts in der Deutschen Demokratischen Republik abgelegte Jagdprüfung für Jäger, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen, steht der Jägerprüfung im Sinne des Satzes 1 gleich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
und § 24 BbgJagdG i. V. m. Jägerprüfungsverordnung –JPO für Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- formloser formgerechter Antrag je nach Festlegung der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Nachweis über die erfolgte Ausbildung
- Bei Minderjährigen (Jugend-Jagdschein) schriftliches Einverständnis der gesetzlichen Vertreter
- Bei Wiederholungsprüfung schriftliche Bestätigung des Nicht-Bestehens der Prüfung (§ 13 Abs. 2 JPO)
- Ggf. Erklärung der örtlich zuständigen Jagdbehörde über Anmeldung bei anderer Jagdbehörde bzw. dem Landesjagdverband BB zum Ablegen der Jägerprüfung
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
- Ggf. im Einzelfall amtsärztliches Gesundheitszeugnis
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
280 € Gebühr lt. Tarifstelle 6.1.1 der GebOLandw für Jägerprüfung
Verfahrensablauf
Der Bewerber hat spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg die Zulassung zur Prüfung zu beantragen/sich anzumelden.
Der Landesjagdverband Brandenburg ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt. Der Antrag erfolgt formgebunden auf den Formularen des Landesjagdverbandes Brandenburg.
Fristen
Anmeldeschluss 2 Monate vor schriftlicher Prüfung
Formulare/Schriftformerfordernis
Formgebundener Antrag auf den Formularen des Landesjagdverbandes Brandenburg.
Zuständige Stelle
Landesjagdverband Brandenburg und oberste Jagdbehörde