Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.
Hundehaltung
Kurzinformationen
Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördliche Verordnung
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV)
- Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)