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Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Volltext
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hausnummernvergabe
Kurzinformation
Die Vergabe einer Hausnummer ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung als öffentliches Interesse unabdingbar.
Beschreibung
Für die Vergabe von Hausnummern ist die Gemeinde Rietz-Neuendorf als örtliche Ordnungsbehörde gemäß §§ 1, 3, 4, 5 und 13 OBG zuständig.
Gemäß § 126 Abs. 3 BauGB sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück mit der von der Gemeinde Rietz.-Neuendorf festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG)
- Baugesetzbuch (BauGB)
Fristen
Gemäß § 7 der ordnungsbehördlichen Verordnung ist die Hausnummer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe anzubringen. Die jeweilige Hausnummer muss so angebracht werden, dass sie von der Straße deutlich sichtbar ist. Die Sichtbarkeit darf nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schilder, Schutzdächer usw. beeinträchtigt werden. Die Größe der Zahlen und Buchstaben der Hausnummer muss mindestens 8 cm betragen.