Inhalt

Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Baulastenverzeichnis

Dokumentierung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die auf Grundstücken eingetragen sind.

Volltext

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerinnen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Somit wird die Bebaubarkeit bzw. Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstücks ermöglicht. Typische Baulasten sind die Wegebaulast, die Abstandsflächenbaulast sowie die Vereinigungsbaulast, durch die mehrere Flurstücke zu einem einheitlichen Baugrundstück zusammengeschlossen werden.

Die Baulasterklärung belastet also in der Regel das eine Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks.

Im Baulastenverzeichnis ist ersichtlich, für welche Grundstücke öffentlich-rechtliche Beschränkungen in der Grundstücksnutzung bestehen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Die entsprechende Verpflichtungserklärung für die erforderliche Baulast wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen

Zustimmung aller Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerinnen durch persönliche Unterschrift.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eintragung einer Baulast 200-2000€

Löschung einer Baulast 100-500€

Verfahrensablauf

Die Unterschrift unter einer Baulasterklärung muss persönlich bei der Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder öffentlich beglaubigt sein.

Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam und kann nur dann wieder gelöscht werden, wenn der Grund für die Eintragung nicht mehr besteht (z. B. das Gebäude, für das eine Abstandsbaulast eingetragen wurde, abgerissen wurde).

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt im Einzelfall vom Schwierigkeitsgrad der Dokumentation der Baulast und dem Zeitfenster der Beteiligten ab.

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Die entsprechende Verpflichtungserklärung für die erforderliche Baulast wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.

Hinweise (Besonderheiten)

Bis zur Einführung der Baulasten 2016 erfolgte die rechtliche Sicherung von Verpflichtungen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Sadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Landkreis Oder-Spree

Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow