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BAföG für Schulbesuch
Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien sowie Kollegs erhalten.
Volltext
Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien sowie Kollegs erhalten.
Voraussetzung für diese Förderung ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.
Die Förderung für den Besuch von Abendgymnasien und Kollegs erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Entscheidend hierfür ist, dass ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Ausbildung nicht ausreichen.
Ausbildungsförderung für den Besuch von Abendrealschulen und Abendgymnasien können Sie nur für die Zeiten erhalten, in denen nicht gleichzeitig eine Berufstätigkeit vorgeschrieben ist.
Als Ausländer können Sie Ausbildungsförderung unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- förmlicher Antrag
- Schulbescheinigung
- ggf. Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr oder Arbeitslosenbescheid
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
- ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Hierüber informiert Sie die zuständige Stelle
Voraussetzungen
- deutscher Staatsbürger
- ausländischer Staatsbürger ja nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
- beim Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen
- beim Besuch von Abendgymnasien und Kollegs darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie ggf. das Einkommen Ihres Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen
- Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden
- Nachweis eines Förderungsbedarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag und fügen Ihre Bescheinigungen oder Nachweise bei.
Wenn das zuständige Amt für Ausbildungsförderung Rückfragen an Sie hat oder noch Unterlagen benötigt, wird es Sie anschreiben.
Ist Ihr Antrag vollständig und die Bearbeitung abgeschlossen, erhalten Sie nach der Bearbeitung einen Bescheid per Post zugesandt.
Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Über Leistungen nach dem BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden.
Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen
Kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet.
Fristen
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie einen Antrag gestellt haben, jedoch nicht bevor Sie die Ausbildung begonnen haben.
Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Schuljahr bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen.
Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.
Rechtsbehelf
- schriftlicher Widerspruch oder
- Widerspruch per Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, wenn die Behörde dafür ein Postfach anbietet
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Der BAföG-Antrag kann online gestellt werden. Dabei werden die Formulare auch zum Ausdruck bereitgestellt.
Zuständige Stelle
Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise und kreisfreien Städte
Ansprechpunkt
BAföG-Hotline:
+49 800 223-6341 (kostenfrei)
Anrufzeiten:
Mo: 08:00 - 20:00 Uhr
Di: 08:00 - 20:00 Uhr
Mi: 08:00 - 20:00 Uhr
Do: 08:00 - 20:00 Uhr
Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
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