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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung

Wo kann ich mich über Lärmbelästigung beschweren?

Volltext

Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.

Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf

Zuständige Stelle

Polizeiwache Fürstenwalde

Herr Christopher Jordan

Revierpolizei

Mühlenstraße 5d
15517 Fürstenwalde/Spree