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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Amtsblatt

Amtliche Bekanntmachungen werden im Amtsblatt veröffentlicht

Volltext

Amtliche Bekanntmachungen von beispielsweise Gesetzestexten, Ausschreibungen, Satzungen oder Tagesordnungen von politischen Gremien werden im eigenen Amtsblatt der zuständigen Ministerien oder der jeweiligen Kommune veröffentlicht. Diese Bekanntmachungen sind Grundvoraussetzungen für die Wirksamkeit von rechtsgültigen Vorschriften.

Demnach sind Amtsveröffentlichungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene möglich. Sie können Leserinnen und Lesern online oder in Papierform entgeltpflichtig zur Verfügung gestellt werden.

Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Das Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf erscheint grundsätzlich nach den jeweiligen Sitzungen der Gemeindevertretung.

Der Redaktionsschluss für die Annahme von Inhalten ist jeweils der Freitag nach der Gemeindevertretersitzung um 12:00 Uhr.

Den Sitzungskalender 2022 finden Sie hier.


Für Fragen, Hinweise und/odewr Inserate wenden Sie sich bitte an:

Frau Henny Nähring

Assistentin des Bürgermeisters

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Hauptamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf