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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Allgemeine Vollmacht

Wie kann ich eine Vollmacht erteilen?

Volltext

Für amtliche Angelegenheiten (Behördengänge), die Sie nicht selbst erledigen können oder wollen, benötigt die vertretende Person eine von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht. In wenigen Fällen ist eine Vertretung nicht möglich und Sie müssen persönlich erscheinen.

Bitte informieren Sie sich vorherbei der entsprechenden Behörde, ob eine Vertretung möglich ist.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gemeinde Rietz-Neuendorf

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf