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Standsicherheitskontrolle aller Grabsteine auf den Friedhöfen der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Standsicherheitskontrolle aller Grabsteine auf den Friedhöfen der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeinde Rietz-Neuendorf ist als Friedhofsträger verpflichtet im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Die Standsicherheitsprüfungen der Grabsteine dienen der Unfallverhütung und erfolgen nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der SVLFG unter Verweis auf die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabsteinen (TA Grabmal).

Die Grabmalprüfung wurde durch die Friedhofsverwaltung veranlasst und findet auf allen Friedhöfen der Gemeinde Rietz-Neuendorf

am Donnerstag, den 19.06.2025

statt.

Hierfür hat die Gemeinde Rietz-Neuendorf wie bereits im vergangenen Jahr die Firma BSK Torsten Köster Grabsteinprüfung mit der Prüfung der Standsicherheit aller Grabmale im Gemeindegebiet beauftragt.

Weist ein Grabmal Mängel auf, wird eine Kennzeichnung mit einem Warnaufkleber direkt auf dem Grabstein vorgenommen. Zusätzlich werden die Nutzungsberechtigten schriftlich durch die Friedhofsverwaltung informiert und aufgefordert die Standsicherheit des Grabsteines wieder herstellen zu lassen.

Besteht akute Unfallgefahr muss der Grabstein umgelegt werden.

Die Friedhofsverwaltung bittet um das Verständnis der Nutzungsberechtigten für diese Maßnahme, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient. Konkrete Rückfragen können Sie an

Frau Franziska Wenzlaff

Bauen / Friedhofswesen

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf

richten.

06.06.2025