Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes »Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf"
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Ortsteil Wilmersdorf
Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.01.2025 den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)“ im Ortsteil Wilmersdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Stand August 2024), der Begründung (Stand August 2024), dem Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung und der Biotopkarte gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in öffentlicher Sitzung am 28.01.2025 beschlossene Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)“ wurde vom Landkreis Oder-Spree als höhere Verwaltungsbehörde genehmigt. Die Genehmigung wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 16.05.2025 Az. 20089-25-92 erteilt. Die Erteilung der Genehmigung sowie der Beschluss des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Rietz-Neuendorf, etwa 2 km westnordwestlich von Wilmersdorf nahe der Grenze zum Gebiet der Gemeinde Bad Saarow-Pieskow und besteht in der Flur 1 mit den Flurstücken 37 und 49 sowie Flur 3 mit den Flurstücken 57 und 59, Gemarkung Wilmersdorf.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 20 ha, wird vollständig eingezäunt und wird umgrenzt:
- nach Norden und Osten durch Gewerbeflächen (O.-R. Schulze) und das restliche ehemalige Munitionslager, Waldgebiet und Heidelandschaft
- nach Westen durch die Gemeindegrenze zu Bad Saarow
- Pieskow und - nach Süden durch Wald und Heidefläche.
Abb. Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf während der öffentlichen Sprech- Zeiten dauerhaft eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Öffentliche Sprechzeiten
- Mo nach Vereinbarung
- Di 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
- Mi nach Vereinbarung
- Do 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Fr 09.00 bis 12.00 Uhr
Der Bebauungsplan wird einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht nach der Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter
https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung/
bereitgestellt.
Hinweis gemäß § 215 BauGB
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gemäß §3 (4) Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) in der zurzeit gültigen Fassung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung eintretenden Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Rietz-Neuendorf, den 23.05.2025
Oliver Radzio
Bürgermeister