Anordnung der Bekanntmachung zur Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes »Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf"
Anordnung der Bekanntmachung zur Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Ortsteil Wilmersdorf als Ersatzbekanntmachung i. S. d. § 2 Abs. 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV) vom 1. Dezember 2000 (GVBl.II/00, [Nr. 24], S.435) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 43])
Der durch den Landkreis Oder-Spree als höhere Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 16.05.2025 (Aktenzeichen Az. 20089-25-92) genehmigte und von der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in öffentlicher Sitzung am 28.01.2025 beschlossene Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf i. S. v. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BekanntmV und gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf vom 09.02.2021 wird hiermit angeordnet. Der Bebauungsplan und die Begründung mit den dazugehörigen Anlagen sind im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt zu machen. Dazu ist im Amtsblatt darauf hinzuweisen, dass diese Unterlagen in der Verwaltung der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zur Einsicht durch jede/n während folgender Sprechzeiten
- Mo nach Vereinbarung
- Di 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
- Mi nach Vereinbarung
- Do 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Fr 09.00 bis 12.00 Uhr
kostenfrei und dauerhaft bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung wird ergänzend im Internet unter
https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/
zur Einsichtnahme veröffentlicht. Die Anordnung der Ersatzbekanntmachung ist gemäß § 2 Abs. 2 BekanntmV sowie § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zusammen mit der Satzung zu veröffentlichen.
Rietz-Neuendorf, 23.05.2025
Oliver Radzio
Bürgermeister