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Bekanntmachung zur Genehmigung von zwei Windkraftanlagen

Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage
in 15848 Beeskow OT Radinkendorf

Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Oder-Spree, untere Wasserbehörde
Vom 14. Mai 2024

Der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen wurden

  1. die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage auf dem Grundstück in 15848 Beeskow OT Radinkendorf, Gemarkung Radinkendorf, Flur 1, Flurstück 65, unter der Registriernummer 30.006.00/19/1.6.2V/T12 am 15. September 2023 und
  2. die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für die Baugrundverbesserung der Windkraftanlage unter dem Geschäftszeichen 67.02-55.20.08-1122/19-1 am 22. August 2023 

erteilt.


Der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen wurden

  1. die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage auf dem Grundstück in 15848 Beeskow OT Radinkendorf, Gemarkung Radinkendorf, Flur 1, Flurstück 30, unter der Registriernummer 30.031.00/20/1.6.2V/T12 am 17. November 2023 und
  2. die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für die Baugrundverbesserung der Windkraftanlage unter dem Geschäftszeichen 67.02-55.20.08-1122/19-2 am 14. November 2023

erteilt.


Die Genehmigungsentscheidungen nach § 4 BImSchG und die Rechtsbehelfsbelehrungen können Sie den beigefügten Genehmigungen oder per Einsichtnahme der Unterlagen in der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf (Auslegung vom 16. Mai 2024 bis einschließlich 29. Mai 2024) entnehmen.

Zusätzlich finden Sie die Vorhabenbescheibung mit den Verfahrensschritten und Unterlagen auf der Seite des UVP Verbund.


Lageskizze:

15.05.2024