Bekanntmachung Wahltag und Wahlzeit
Bekanntmachung
Wahltag und Wahlzeit,
die Anzahl der Stimmen, Stimmzettel und Wahlverfahren
für die Wahlen des 10. Europäischen Parlaments, des Kreistages des Landkreises Oder-Spree, der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf und der Ortsbeiräte der Ortsteile Alt Golm, Behrensdorf, Birkholz, Buckow, Drahendorf, Glienicke, Görzig, Groß Rietz, Herzberg, Pfaffendorf, Sauen und Wilmersdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf
am 09.06.2024
- Am Sonntag, den 09.06.2024 finden gleichzeitig die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament, zum Kreistag des Landkreises Oder-Spree (Wahlkreis 3), zur Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf, der Ortsbeiräte der Ortsteile Alt Golm, Behrensdorf, Birkholz, Buckow, Drahendorf, Glienicke, Görzig, Groß Rietz, Herzberg, Pfaffendorf, Sauen und Wilmersdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf statt.
Die Wahl dauert von 08:00-18:00 Uhr - Die Gemeinde Rietz-Neuendorf ist in folgende 14 Wahlbezirke eingeteilt:
- Wahlbezirk 1: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Ahrensdorf / Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Lindenstraße 17
- Wahlbezirk 2: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Alt Golm / Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 26 a
- Wahlbezirk 3: Gemeinde Rietz-Neuendorf, Behrensdorf / Wahlraum: Feuerwehrraum, Lindenallee 10 A
- Wahlbezirk 4: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Birkholz / Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Groß-Rietzer Straße 5 A
- Wahlbezirk 5: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Buckow / Wahlraum: Sportraum, Falkenberger Straße 38 A
- Wahlbezirk 6: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Drahendorf / Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Am Spreeufer 5 a
- Wahlbezirk 7: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Glienicke / Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Beeskower Straße 40
- Wahlbezirk 8: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Görzig / Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus „Zur Kastanie“, Görziger Straße 69
- Wahlbezirk 9: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Groß Rietz / Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus „Zur Sonne“, Beeskower Chaussee 11
- Wahlbezirk 10: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Herzberg / Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Seestr. 36
- Wahlbezirk 11: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Neubrück / Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus „Spreeperle“, Spreestraße 2
- Wahlbezirk 12: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Pfaffendorf / Wahlraum: Feuerwehrhaus, Pfaffendorfer Chaussee, 21 a
- Wahlbezirk 13: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Sauen / Wahlraum: Gemeinderaum, Zum Anger 24
- Wahlbezirk 14: Gemeinde Rietz-Neuendorf, OT Wilmersdorf / Wahlraum: Klubraum, Am Dorfteich 11
- In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19.05.2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
- Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass- zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, welche im Wahllokal bereitgehalten werden.
Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel für die jeweilige Wahl ausgehändigt.
a) Stimmzettel zur Europawahl: Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
b) Stimmzettel zu den Kommunalwahlen: Jede wahlberechtigte Person hat für jeden Stimmzettel drei Stimmen. Die wahlberechtigte Person kann ihre drei eindeutigen Kreuze hinter einer/m Bewerber/in setzen, sie kann sie aber auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb eines Wahlvorschlages gebunden zu sein. Die Stimmen können auch auf die Bewerber/innen verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Bei der Abgabe von mehr als drei Stimmen sind alle abgegebenen Stimmen ungültig.
Der jeweilige Stimmzettel muss von der wahlberechtigten Person in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet, in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist und der entsprechenden Wahlurne zugeführt werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. - Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses zum Europäischen Parlament und zum Kreistag am 09.06.2024 um 14:30 Uhr im Rouanet-Gymnasium Beeskow, Breitscheidstraße 3, 15848 Beeskow zusammen. - Wahlberechtigte Person, die einen Wahlschein haben, können
a) an der Europawahl im Wahlkreis 67 – Landkreis Oder – Spree durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen,
b) an der Wahl zum Kreistag Landkreis Oder-Spree – Wahlkreis 3 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen,
c) an der Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen
d) an der Wahl zum Ortsbeirat des jeweiligen Ortsteils durch Stimmabgabe im jeweiligen Wahlraum des Ortsteiles (Wahlbezirk) oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde (Gemeinde Rietz-Neuendorf) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebene Stelle abgegeben werden.
Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gelten folgende Regelungen:
1. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel für die jeweilige Wahl.
2. Sie legt die Stimmzettel der jeweiligen Wahl unbeobachtet in die dafür vorgesehenen amtlichen Wahlumschläge und verschließt diese.
3. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem jeweiligen Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
4. Sie legt den verschlossenen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein für die jeweilige Wahl in den dafür vorgesehen amtlichen Wahlbriefumschlag.
5. Die verschlossenen Wahlbriefumschläge werden verschlossen und der darauf angegebene Stelle übersendet.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so wird ihr Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes)
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Rietz, Neuendorf, den 29.04.2024
gez. Goldschmidt, Wahlleiterin