Bekanntmachung zu B-0452 - Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Rietz-Neuendorf für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Fürstenwalde (Spree) und den Strafkammern des Landgerichts Frankfurt (Oder)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in der Sitzung am 04.07.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffinnen und Schöffen) für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 für das Amtsgericht Fürstenwalde (Spree) und das Landgericht Frankfurt (Oder) gefasst. Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.07.2023 bis 03.08.2023 zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Meldebehörde Zimmer 101, Fürstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf aus. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
gez. Goldschmidt
Wahlleiterin
Diese Bekanntmachung wurde am 19. Juli 2023 im Amtsblatt Nr. 05-2023 für die Gemeinde Rietz-Neuendorf veröffentlicht.