Inhalt

IGB Hort

Leiterin: Frau Jaqueline Naumann


Newsletter IGB Hort

Unser Team

Unsere Konzeption

„Drei Dinge braucht jedes Kind: Es braucht Aufgaben, an denen es wachsen kann, es braucht Vorbilder, an denen es sich orientieren kann und es braucht Gemeinschaften, in denen es sich aufgehoben fühlt.“
Prof. Dr. Gerald Hüther, Neurobiologe

1 Vorwort
2 Lage und Umfeld
3 Der Träger unserer Einrichtung
4 Gesetzliche Grundlagen
4.1 Der gesetzliche Auftrag
Sozialgesetzbuch SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
4.2 Auftrag Hort-Kinderschutz
4.3 Machtmissbrauch und Gewalt im Hort
4.3.1 Formen von Machtmissbrauch und Gewalt
c.) sexualisierte Gewalt körperliche Gewalt erzwingen
5. Grundsätze elementarer Bildung des Landes Brandenburg
4.4 Bildungsbereiche
5 Das Bild von Kindertageseinrichtungen
6 Das Bild vom Kind
7 Unser Bild vom Kind
8 Die Umsetzung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrages
8.1 Grundanliegen unserer pädagogischen Arbeit
8.2 offenes Konzept
9 Partizipation – Teilhabe und Mitbestimmung von Kindern
10 Rahmenbedingungen
10.1 Räumliche Gegebenheiten
10.2 Außengelände
10.3 Der Raum als 3. Pädagoge
10.4 Das Team der Integrierten Ganztagsbetreuung
10.5 Öffnungszeiten/ Exemplarischer Tagesablauf und Schließzeiten
Schulzeit
11 Pädagogische Ziele und Schwerpunkte
11.1 Pädagogischer Ansatz
11.2 Aufgaben des Horts
11.3 Ziele der pädagogischen Arbeit
11.4 Rolle des Horterziehers*in
11.5 Bedürfnisse des Hortkindes
11.6 Freispiel und Regeln
11.7 Planung, Beobachtung und Dokumentation im Hort
11.8 Zusammenarbeit mit der Schule und anderen Institutionen und dem Gemeinwesen
12 Öffentlichkeitsarbeit
13 Zusammenarbeit mit den Eltern
14 Qualitätsentwicklung/Qualitätssicherung
14.1 Beschwerdemanagement
15 Weiterentwicklung unserer Einrichtung
16 Nachwort
17 Quellen
18 Impressum



1 Vorwort

Hort, so sagte es schon der Name (lat. hortus = Garten) ist ein Ort des Schutzes, der Geborgenheit und der Bewahrung. Er ist eine familienunterstützende und familienergänzende Einrichtung. Der Auftrag des Horts ist die Betreuung und Erziehung von Kindern ab dem 6. Lebensjahr. Er soll in Kooperation mit Familie und Schule die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person fördern.


2 Lage und Umfeld

Die IGB befindet sich gemeinsam mit der Kindertagesstätte „Regenbogen“ und der Grundschule „Schule des Friedens“ in Görzig, einem Ortsteil der Gemeinde Rietz-Neuendorf. Kinder aus Orten der Gemeinde Rietz- Neuendorf sowie aus Beeskow und den umliegenden Gemeinden besuchen unsere Einrichtung.


3 Der Träger unserer Einrichtung

Der Träger unserer Einrichtung ist die Gemeinde Rietz-Neuendorf und wird vom Bürgermeister Herrn Radzio geführt. Die Gemeinde Rietz- Neuendorf führt außer unserem Hort noch vier weitere Kindertagesstätten. Diese befinden sich in Pfaffendorf, Buckow, Glienicke und Görzig.



Frau Martina Wulff

Kita / Schule

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf



4. Gesetzliche Grundlagen

4.1 Der gesetzliche Auftrag

Horte sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und haben einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag (§ 22 SGB VIII). Laut § 22 Abs. 2 SGB VIII ist es Aufgabe von Kindertageseinrichtungen,

  1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern,
  2. die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen,
  3. den Eltern zu helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTa-Gesetz)
Sozialgesetzbuch SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

  • Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
  • Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

§ 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung

Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten. Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass

  • deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
  • bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird,
  • die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
  • Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften des örtlichen Trägers erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

4.2 Auftrag Hort-Kinderschutz

Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Schutzauftrag, da sie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind. Nach §8a Abs.4 SGBVIII sind sie zu einer eigenen Gefährdungseinschätzung und einem entsprechenden Verfahren verpflichtet, wenn für sie Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung erkennbar sind. Besonders Kinder stehen vor der bedeutenden Aufgabe in einer immer schneller werdenden Gesellschaft, die gravierende Umbrüche beinhaltet, in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, eine eigenständige Persönlichkeit aufzubauen und ihre Identität zu finden. Ein Kinderschutzkonzept, das durch Partizipation von Mitarbeitern und Kindern erarbeitet wird, ermöglicht Handlungssicherheit in der Arbeit mit Kindern und stärkt ebenso die Kinder ihre Wünsche zu artikulieren, ihre Situation einzuschätzen und gleichfalls Verantwortung zu tragen. Ebenso stärkt es die Grundhaltung der Erwachsenen das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder zu schützen und diese vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu bewahren. Uns ist bewusst, dass dies vor allem durch eine „Kultur der Achtsamkeit“, in der Wertschätzung, Respekt und Vertrauen unserer Arbeit zu Grunde liegt, einhergeht. Kinderschutz kann nur gewährleistet werden, wenn Erwachsene die Kinder liebevoll begleiten, ermutigen und unterstützen.

4.3 Machtmissbrauch und Gewalt im Hort

Machtmissbrauch liegt vor, wenn Macht ohne nachvollziehbare, ethnisch vertretbare Begründung ausgeübt und lediglich für egoistische Zwecke genutzt wird. Wer seine Macht missbraucht zielt darauf hin sich selbst zu erhöhen, indem er andere erniedrigt, sei es auf intellektuellem, moralischem oder praktischem Gebiet, also durch Zwang. Letzteres ist für andere Menschen besonders bedrohlich und bewirkt Angst und verstärkt unsichere Verhaltensweisen.

4.3.1 Formen von Machtmissbrauch und Gewalt

  1. psychische Gewalt
  2. physische Gewalt
  3. sexualisierte Gewalt

a.) psychische Gewalt Mobbing:

ablehnen, beschämen, anschreien, demütigen, kritisieren Ausnutzen: korrumpieren, Fehlverhalten erzwingen, bedrängen Terrorisieren: drohen, Angst machen, Schuldgefühle einreden, erpressen, zwingen Isolieren: einsperren, soziale Kontakte fernhalten Verweigerung emotionaler Zuwendung: ignorieren, bewusstes Wegschauen Überbehütung: nichts zutrauen, Angriff auf Selbstwertgefühl Überforderung: Erwachsenenrolle übertragen, schulische Leistungen erzwingen Abwertung: abwerten, vergleichen mit anderen, vorführen, bloßstellen, auslachen

b.) physische Gewalt Schmerzen zufügen:

schlagen, treten, festes anpacken, verbrühen Körperliche Fähigkeiten einschränken: fixieren, festhalten, einsperren Objekt bezogen: Dinge zerstören

c.) sexualisierte Gewalt körperliche Gewalt erzwingen:

berühren, küssen, streicheln Fotos: von Geschlechtsteilen, bei sexuellen Handlungen, kompromittierten Situationen zu sexuellen Handlungen führen:



5. Grundsätze elementarer Bildung des Landes Brandenburg

Ziel der Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg ist es sicherzustellen, dass allen Kindern in den Tageseinrichtungen des Landes die erforderlichen Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden. Die Grundsätze bestimmen thematisch gegliederte Bildungsbereiche, die den vorhandenen Bildungsfähigkeiten von Kindern entsprechen.

4.4 Bildungsbereiche

Die IGB arbeitet nach den „Grundsätzen der elementaren Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Brandenburg.“ Die einzelnen Bildungsbereiche lassen sich nicht voneinander abgrenzen und stehen stetig in einer wechselseitigen Beziehung. Dabei bieten sie für die IGB einen Rahmen für die pädagogische Arbeit. Im Folgenden sind die prägnanten Inhalte der Bildungsbereiche und unserer pädagogischen Arbeit dargestellt.

Der Bildungsbereich Soziales Leben spiegelt sich bei uns unter anderem in Gruppenberatungen und Kinderkonferenzen, im gemeinsamen Spielen, bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens, in Konflikten, bei der Durchführung und Planung gemeinsamer Höhepunkte, aber auch durch das Kennenlernen der näheren und weiteren Umgebung durch die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wider.

Der Bildungsbereich Musik spiegelt sich besonders wider in Festen und Feiern. Gemeinsames Singen und Musizieren, Tanz- und Rollenspiele sowie Disco bei unserer Fahrt zur Bremsdorfer Mühle sind Beispiele dafür.

Der Spielplatz mit den verschiedensten Spielgeräten sowie den Sandkasten, den Tischtennisplatten und der Bolzplatz werden täglich genutzt. Auch die Nutzung der Turnhalle, Bewegungsraum mit Bewegungsangeboten nach Hengstenberg, Federball, Seilspringen, klettern, Fußball spielen, Spiele mit dem Schwungtuch, Kicker – und Tischtennisturniere, Schlitten fahren im Winter Entspannungsübungen im Alltag, Yoga, Wanderungen, Turniere sowie Projekte zu Themen „Gesunde Ernährung“ und „Kneipp“ gehören zum Bildungsbereich Körper, Bewegung und Gesundheit.

Angebote des Bildungsbereiches Mathematik und Naturwissenschaften finden sich im kreativen Bauen mit verschiedenen Materialien, im Alltag beim Abzählen und Aufteilen, bei Experimenten vielfältiger Art, beim Messen und Wiegen während des Kochens und Backens und in Projekten zu verschiedenen Themen wieder. Beliebt ist auch ein Besuch im Wettermuseum in Lindenberg.

Zum Bildungsbereich Darstellen und Gestalten gehört ein sehr umfangreiches Repertoire. Es zeigt sich in Bastelarbeiten mit verschiedenen Techniken und Materialien, dem Herstellen von der Dekoration der Fenster in Schule und IGB- Bereich, die Einübung von kleinen Choreografien, in Mal- und Zeichenprojekten und Ähnlichem.

Zum Bildungsbereich Sprache, Kommunikation und Schriftkultur gehören in der IGB z.B. tägliche Gespräche, die Gruppenberatungen, das Protokolieren der Kinderkonferenzen, das Lösen von Konflikten, das Erstellen von Kartengrüßen, die Mitwirkung an der Portfolioarbeit, ,Konfliktgespräche, Alltagsgespräche, die von den Kindern untereinander oder mit den Bezugserzieher*innen geführt werden, Anregungen zum Lesen in der Snoozleecke, Rollenspiele, Lieder und Gedichte, sprechen in Klein – und Großgruppen, das Aufstellen gemeinsamer Regeln, Bibliotheksbesuche und das Anfertigen von Plakaten für verschiedene Veranstaltungen und eine Lesenacht in den Räumen der IGB.


5 Das Bild von Kindertageseinrichtungen

Die Kindertagesstätte fördert den Bildungsprozess von Kindern.
Kinder lernen voneinander, miteinander - insbesondere in Gruppen: „Der Lernzu-wachs des einen Kindes ist das Lernpotential des anderen Kindes“ (nach G. Feuser). Diese eröffnen insbesondere Kindern aus Familien mit wenigen Mitgliedern/Geschwistern/Bezugspersonen wichtige Erfahrungen im Sozialbereich. Für sie ergänzt der Gruppenprozess den familiären Erfahrungsraum.

Kindertagesstätten sind nicht nur Reaktionen auf die Bedingungen der Arbeitswelt. Sie sind Bildungseinrichtungen im kindlichen Entwicklungsprozess. Die Kindertageseinrichtung ist ein familienergänzendes Angebot, das sich in Konzeption und Praxis auf wandelnde Bedürfnisse in Familien (Alleinerziehende, Einkindfamilien, berufstätige Mütter, etc.) einstellt, insbesondere auf die durch den Berufsalltag vorgegebenen Bedingungen; Erziehungsberechtigte in ihren familiären Verpflichtungen stützt, aber nicht aus der Verantwortung entlässt; Erziehungsberechtigte weitgehend zum Einblick und zur Mitarbeit einlädt, aber nicht immer für alle Lebenslagen Unterstützung anbieten kann. Dennoch hören oder erspüren MitarbeiterInnen oft die Nöte der Familien. Wenn Träger und Leitung der Kindertagesstätte Strukturen aufbauen, können die MitarbeiterInnen Brücken zu ergänzenden Hilfen und Helfern nutzen z.B. Vernetzung mit Erziehungsberatungsstellen, Allgemeiner Sozialdienst, Hilfen zur Erziehung. Unsere Kindertageseinrichtung (IGB) entwickelte mit Blick auf die Bedürfnisse und Chancen des Umfelds Angebote, die für Kinder und ihre Familien attraktiv sind. Je unverwechselbarer unser Profil ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich die Einrichtung auch als wiedererkennbar und konkurrenzfähig erweist.


6 Das Bild vom Kind

„Unser Bild vom Kind ist ein sehr fröhliches, heiteres und optimistisches. Es ist aber auch ein Bild, das Unterstützung nötig macht und das Raum für Kinder offenhält.“ erklärt Malaguzzi im Jahr 1991 (nach Donath, 1992, S. 18 in Wilmsmeier, 2003).

Das Kind ist der wichtigste Akteur seiner eigenen Entwicklung. Von Geburt an nutzt es dafür die Wechselbeziehung zu seiner Umwelt. Es entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang es sich mit der Welt auseinandersetzen will. Es hat Gründe, in einer konkreten Lebenssituation etwas Bestimmtes zu tun und anderes zu lassen, etwas zu beeinflussen oder unbeeinflusst zu belassen. Es eignet sich individuell einen Ausschnitt der Welt an. So wird jedes Kind zu einer unverwechselbaren Persönlichkeit. Kinder werden in unseren Einrichtungen als eigenständige Wesen anerkannt, die etwas zu sagen, die eine sehr komplexe und gut begründete „Weltanschauung“ haben. Unsere Einrichtung ist ein Ort, wo Achtung und Anerkennung auf das Kind überfließen. Wir richten unsere Aufmerksamkeit nicht darauf, zu sehen, was das Kind noch nicht kann, sondern wir vertrauen auf die Kompetenzen des Kindes und unterstützen es dabei, diese in einer lebendigen Beziehung zu ihrer Umwelt weiterzuentwickeln. Das Kind konstruiert seine Wirklichkeit in der Auseinandersetzung mit anderen. Insbesondere im Austausch mit anderen Kindern, aber auch mit Erwachsenen zeigt es sich als sozialer Interakteur.


7 Unser Bild vom Kind
Jedes Kind ist in seiner Entwicklung individuell und so facettenreich und kunterbunt wie die Natur in jeder Jahreszeit oder das Leben selbst. Kinder haben keinen Trichter, in den wir Erwachsene das Wissen hineinwerfen, sondern sind „Akteure ihrer Entwicklung“ (Jean Piaget). Das bedeutet, dass das wesentliche Potential für die kindliche Entwicklung in jedem Kind selbst steckt. Kinder sind vollwertige menschliche Wesen mit eigener Identität und dem Streben, die eigenen Möglichkeiten zu entwickeln und zur Geltung zu bringen. Damit ihnen dies gelingt, brauchen sie eine entspannte Atmosphäre um sich ohne Angst entwickeln zu können. Sie lernen durch Vorbilder, wir Erwachsenen müssen ihnen etwas zutrauen, ihnen vertrauen und Verständnis für ihre Bedürfnisse haben. Wichtig für das eigenaktive Lernen ist, dass Kinder Dinge selbst probieren dürfen. Durch selbst gesteuertes Lernen und in Anknüpfung an das eigene Vorwissen ist der Bildungsprozess besonders nachhaltig (Learning by Doing). Auch die Gemeinschaft mit anderen Kindern ist sehr wichtig, durch Gespräche und Fragen in Alltagssituationen regen sie einander an, Meinungsverschiedenheiten werden ausgetragen und gemeinsam tragfähige Lösungen erarbeitet. Kinder wollen mitmachen, selbst planen und selbst denken. Es gilt, den Kindern nicht unsere Ansichten über Erfahrungswert aufzudrängen, sondern herauszufinden, was sie wirklich bewegt und ihnen ein alters- und entwicklungsgerechtes Maß an Mitbestimmung einzuräumen. Schlüsselkompetenzen wie Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Eigeninitiative, Konfliktfähigkeit, Kommunikation sowie soziale Kompetenzen sind von wesentlicher Bedeutung um mit dem eigenen „Ich“ einen Platz in der Gesellschaft zu finden und am Leben erfolgreich teilnehmen zu können.

Das bedeutet für uns als Erzieher:

  • die Persönlichkeit jedes Kindes zu respektieren
  • Entwicklungsprozesse der Kinder zu begleiten und zu unterstützen
  • auf Stärken, Fähigkeiten, Fertigkeiten einzugehen und diese weiter zu fördern
  • Geborgenheit und Schutz zu bieten • den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder gerecht zu werden
  • jedem Kind genügend Freiraum zu geben, so dass es eigene Erfahrungen sammeln, verschiedene Dinge ausprobieren und sein Selbstbewusstsein stärken kann
  • ein gewaltfreies tolerantes Miteinander zu fördern


8 Die Umsetzung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrages

8.1 Grundanliegen unserer pädagogischen Arbeit

„Der Hort in seiner familienergänzenden und sozialpädagogischen Funktion macht Kindern im Grundschulalter entwicklungsgerechte Angebote der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung.“

„Bildung im Hort bedeutet ein ganzheitliches, an der Lebenswelt und realen Situationen orientiertes Lernen, das nur die Selbstständigkeit der Kinder zulässt, herausfordert und unterstützt.“

Der Hort räumt Kindern ihr Recht auf freie Gestaltung auf Raum und Zeit nach der Schule ein und bietet ihnen Begleitung und Orientierung im Prozess ihrer Selbstwerdung und Hineinwachsens in eine vielfältige Ausdrucksform der Kinder zu verstehen. (aus

„Bildungsauftrag des Hortes“ Gemeinsamer Orientierungsrahmen für Grundschule und Hortbausteine)

Mit den Angeboten in unserer Einrichtung wollen wir diesen Anforderungen gerecht werden und die uns anvertrauten Kinder dazu befähigen, ihr Leben als selbständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten führen.

8.2 offenes Konzept

Wir arbeiten nach einem offenen Konzept. Die Kinder sind ihrer Klasse/Gruppe zugehörig. In der Freispielzeit können sie auch klassenübergreifend mit den Kindern der anderen Klassen spielen bzw. an gemeinsamen Angeboten teilnehmen.
Das offene Konzept hat für die Kinder folgende Vorteile:

  • größere Entscheidungsmöglichkeiten darüber, wo, mit wem, wie lange, was das Kind bzw. womit oder wie es tätig sein möchte,
  • mehr Platz zum Spielen,
  • verschiedene Lern,- und Erfahrungsmöglichkeiten,
  • Möglichkeit, neue Freundschaften zu schließen bzw. mit vertrauten Kindern aus den anderen Klassen Freundschaften aufzubauen und zu pflegen,
  • Erleben mehrerer Ansprechpartner,
  • viel Selbstverantwortung, Regeln einhalten,
  • Förderung der Selbständigkeit,
  • Erleben der Selbstwirksamkeit,
  • Förderung der sprachlichen Kommunikation mit Kindern, Eltern, Erzieher*in,
  • Entwicklung eines „Dazugehörigkeitsgefühls“ zur Hortfamilie.

Das teiloffene Konzept bedeutet für die Mitarbeiter:

  • Mitverantwortung für die Gesamteinrichtung,
  • hohe Flexibilität erforderlich,
  • Absprachen mit den Kollegen erarbeiten, durchführen, überprüfen, z.B. Wer führt das Angebot durch?
  • Regelmäßiger Austausch mit den Kollegen über Beobachtungen,
  • verlässliche Überwachung der Anwesenheit der Kinder,
  • Kontakte zu allen Kindern knüpfen,
  • alle Kinder mit ihren Stärken und Schwächen erleben,
  • Kennenlernen aller Eltern der Hortkinder,
  • gegenseitige Unterstützung je nach Anforderung und Bedarf.


9 Partizipation – Teilhabe und Mitbestimmung von Kindern

Uns geht es darum jedem Kind die Gelegenheit zu geben, dass für sie oder ihn Bedeutsame einzubringen, sich mit Interessierten auszutauschen und Möglichkeiten zu finden, den Handlungsraum mit den Kindern nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Auf diese Weise erwerben unsere Hortkinder Ich-, Sozial- und Sachkompetenzen.
Individualisierung und soziale Partizipation – darunter verstehen wir:

  • aktive Beteiligung der Kinder am Hortgeschehen,
  • Gruppenberatungen,
  • Einbeziehung an Planung und Vorbereitung von Festen und Feiern,
  • aktive Mitbestimmung beim Aufstellen von Ordnungsregeln,
  • Entwicklung des Selbstwertgefühls und der Selbstverantwortlichkeit,
  • Förderung der Bestrebungen, Beziehungen untereinander zu knüpfen und aufrecht zu erhalten,
  • Unterstützung der Kinder beim Lernen, eigenes Verhalten mit den Regeln der Gesellschaft in Einklang zu bringen,
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Wertvorstellungen und Umgangsformen.


10 Rahmenbedingungen

10.1 Räumliche Gegebenheiten

Die IGB ist integriert in die Grundschule und befindet sich im linken Flügel des Gebäudes.
In altersentsprechenden eingerichteten Funktionsräumen bieten wir den Kindern die Möglichkeit, über ihren Aufenthaltsort frei zu entscheiden. So gibt es einen Spieleraum, Kreativraum, Bewegungsraum und einen Snoozleraum. Des Weiteren gibt es ein Erzieherzimmer/Büro.
Neben den Räumen der IGB können auch die Räumlichkeiten der Schule genutzt werden.

10.2 Außengelände

An unsere Räume schließt sich die Kita „Regenbogen“ mit einem separaten Eingang an.
Gemeinsam mit der Grundschule steht uns ein großzügiges Außengelände zur Verfügung. Außerdem kann der Sportplatz und die Turnhalle in Absprache mit der Schule genutzt werden.

10.3 Der Raum als 3. Pädagoge

Im Situationsansatz zählen auch die Räume als „Pädagogen“. Aus diesem Grund spielt die Raumgestaltung in unserer Einrichtung eine wichtige Rolle. Räume sollen durch ihre Ausstattung anregen, selbst aktiv zu werden. Sie bilden zusätzlich eine Kommunikationsgrundlage zwischen drinnen und draußen. Sie sollen Alltagserfahrungen der Kinder widerspiegeln und somit zu Auseinandersetzungen mit der Umwelt anregen. Alle Räume bieten einerseits Zonen der Geborgenheit und andererseits Herausforderungen zum Aktivwerden.

Die Räume bieten schier unendliche Möglichkeiten zum Er- fassen und Be- greifen. Es herrscht ein gewolltes und geplantes Nebeneinander unterschiedlichstes Material und Medien. Eine wichtige Rolle spielt die Präsentation der Materialien. Alle Materialien sind für Kinder transparent und offen erreichbar. Die Gestaltung der Räume und das Materialangebot unterliegen den veränderlichen Bedürfnissen und Vorstellungen der Kinder. Es gibt eine immer wieder neu zu ordnende, vielfältige Auswahl an Materialien, die anregt und stimuliert, ohne jedoch zu reizüberflutend wirken.

10.4 Das Team der Integrierten Ganztagsbetreuung

Unser IGB Team besteht aus 6 ausgebildeten pädagogischen Fachkräften die Erfahrungen aus unterschiedlichsten Bereichen mitbringen.

  • Frau J. Naumann (Leitung der IGB) hat eine Zusatzqualifikation zur Leitung absolviert, ist Praxisanleiter und hat noch eine Zusatzqualifikation zur Kneipp- Gesundheitserzieherin für Kinder (nach Sebastian Kneipp),
  • Frau A. Neumann (Stellv. Leitung) hat die Zusatzqualifikation zum Praxisanleiter.
  • Praxisanleiter gehen anhand des Ausbildungsplans vor und führen Auszubildende schrittweise an die einzelnen Tätigkeiten vor Ort heran. Sie unterstützen Schüler und Studierende dabei, das theoretisch erworbene Fachwissen in die Praxis umzusetzen.


Organigramm IGB Görzig Stand Juli 2023 (siehe PDF-Datei)

10.5 Öffnungszeiten/ Exemplarischer Tagesablauf und Schließzeiten

Schulzeit

Nach dem Unterricht werden die Kinder vom Bezugserzieher in der Schule in Empfang genommen und in den Hort begleitet.

ab 11:15 Uhr Mittagessen in Begleitung des Bezugserziehers

im Anschluss Freispiel

Mo, Di, und Do Individuelle Lernzeit (die 1. und 2. Klasse von 13.00 Uhr bis 13.30 Uhr, ab 3. Klasse 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr)

Ab 13.45 Imbiss für alle Klassen.

Ferien

In den Ferien bieten wir altersspezifische Angebote an. Hierzu erhalten Sie jeweils zu den Ferien ein entsprechendes Anmeldeformular per E-Mail. Bevor Sie die nötigen Unterlagen zu den Ferien bekommen, wurde das Ferienprogramm mit den Kindern im Vorfeld besprochen. Genauere Infos über die Angebote sind der Anmeldung beigefügt. Ebenso hängen die Angebote im Schaukasten am Parkplatz der Schule aus. Zur besseren Organisation ist es nötig, dass diese Anmeldeformulare fristgerecht bei uns abgegeben werden. Nach der Abgabefrist kann eine Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden. Ebenso ist es wichtig, die Kinder bis spätestens 8.00 Uhr für den jeweiligen Tag zu entschuldigen. Da sonst die Ferienbetreuungskosten von 2, 10 € beglichen werden müssen.

  • Ab 6.00 Uhr Frühhort bis 7.00 Uhr in der Kita Regenbogen, dies Bedarf aber einer vorigen Anmeldung in der IGB
  • 7:00 Uhr Öffnung des Horts
  • 7:00 bis 9:00 Uhr Bringzeit
  • 8:15 Uhr bis 8:45 Uhr Frühstück
  • ab 9:00 Uhr Ausflüge, Projekte und Angebote, nach den Interessen der Kinder
  • ca. 11:30 Uhr Mittagessen
  • im Anschluss Freispiel mit geführten Angeboten
  • 14:00 Uhr Imbiss
  • Im Anschluss Freispiel
  • 17:00 Ende des Horts

Schließzeiten

  • Brückentag nach Himmelfahrt
  • beweglicher Ferientag der Schule
  • Weihnachtsferien

11 Pädagogische Ziele und Schwerpunkte

11.1 Pädagogischer Ansatz

Die IGB arbeitet grundlegend nach dem Prinzip des Situationsansatzes und ermöglicht somit die Schaffung eines Lebens- und Erfahrungsraumes für die Kinder, indem sie Autonomie, Solidarität und Kompetenzen erfahren, entwickeln und festigen können. Der Bildungsauftrag besteht in der Anerkennung und Lenkung der Selbstbildprozesse der Kinder auf der Grundlage der Beobachtung.

Mit dem Eintritt in die Schule werden die Kinder mit neuen Anforderungen konfrontiert. Es werden konkrete Leistungen gefordert, bei denen sie Erfolge, aber auch Misserfolge erleben. Ihre Zeit wird strukturierter. Die Kinder üben sich im Erlangen von Verständnis für Moral und Werte und entwickeln soziale Beziehungen weiter. Unsere Aufgabe ist es, sie dabei zu unterstützen. Feste Regeln geben ihnen dabei Sicherheit und helfen ihnen, ihre Selbständigkeit zu entwickeln. In jedem Fall nimmt der situationsbedingte Ansatz einen großen Teil unserer Arbeit ein. Wir greifen Erlebnisse, Ideen und Bedürfnisse der Kinder auf, um mit ihnen gemeinsam die Freizeit zu planen.

Angebote sind inhaltlich durch die Ideen der Kinder geprägt. Persönliche Verpflichtungen einzelner Kinder aus dem Ganztag fließen dabei in die Planung ein. Gerade bei regelmäßig stattfindenden Aktionen werden Interessen entwickelt und gefördert, Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgebaut. Neue Ideen, die von den Kindern eingebracht werden spielen eine große Rolle. Maßgebend dabei sind persönliche Neigungen und Fähigkeiten der Erzieher*in. Was man selbst gern tut, kann man freudvoll weitergeben. So werden langfristige Projekte sowohl in einzelnen Gruppen, als auch gruppenübergreifend geplant und durchgeführt. Diese Projekte beziehen sich auf die unterschiedlichsten Bildungsbereiche, die sich auch in der Raumgestaltung wieder finden. Für die körperliche Entwicklung der Kinder ist uns viel Bewegung bei jedem Wetter besonders wichtig.

11.2 Aufgaben des Horts

  • Der Hort begleitet, unterstützt und ergänzt die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie.
  • Er bietet dem Kind vielfältige Erlebnis – und Erfahrungsmöglichkeiten über den Familienrahmen hinaus.
  • „Mehr noch als für den Kindergarten gilt für den Hort, dass die Pädagogik zunehmend Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten schaffen muss für Kinder, die älter, verständiger, mobiler und sicherer werden.“
  • Hortarbeit kann und darf sich nicht nur auf eine Überbrückung zwischen Schulschluss, Essen und Nachhause gehen stützen.
  • Der Hort hat vielmehr einen eigenständigen Bildungs- und Betreuungsauftrag (KJHG).
  • Er muss ein notwendiges Gegengewicht zur Schule darstellen und den Kindern Möglichkeiten eröffnen, die in der Schule nicht denkbar sind. Das bedeutet, Kinder zu bilden über Erfahrungserwerb, zu erziehen ohne Hierarchie zwischen Horterzieher*in und Kind, zu betreuen ohne Überbehütung durch übertriebene Schutzmaßnahmen.
  • Deshalb hat der Hort auch die Aufgabe, Kinder zum Umgang mit „Gefahren“ zu befähigen, ohne die Sicherheit der Kinder aus dem Auge zu verlieren. Die pädagogische Aufgabe des Horts umfasst in diesem Zusammenhang den Erwerb von Handlungskompetenzen, Wissen und Sicherheit im Umgang mit Menschen und Gegenständen in verschiedenen Lebenslagen.

Organigramm über die Bildungsziele der IGB Görzig

11.3 Ziele der pädagogischen Arbeit

Ziel unserer Einrichtung ist es, dass sich jedes Kind seinen individuellen Fähigkeiten und Neigungen entsprechend entwickeln kann. Körperliche und geistige Fähigkeiten sind individuell verschieden und werden gefördert. Verantwortung, Selbstständigkeit, aber auch Selbstbewusstsein, Teamfähigkeit und Kritikfähigkeit sollten ausgebaut werden. Die Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen der elementaren Bildung und in einer Betreuung, die den sozialen und emotionalen Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. Die Erzieher*in haben dabei die Aufgabe, sowohl jedes einzelne Kind als auch gruppendynamische Entwicklungen zu beobachten, zu analysieren, Ideen aufzugreifen und weiterzuentwickeln.

Wir wollen, dass unsere Kinder gerne in den Hort kommen, sich wohl und geborgen fühlen. Sie sollen sich entspannen können und einen Ausgleich zum anstrengenden Schultag haben. Deshalb muss genügend Zeit für Spiel und Muße eingeplant werden.
Darüber hinaus gilt es, die Hortkinder in ihren Bildungsprozessen entsprechend der fünf Entwicklungsschritte weiter zu fördern. Die Kinder sollen sich mit ihrer Umwelt kritisch auseinandersetzen können. Sie sollen ihre Freizeit selbst gestalten, sie sollen lernen, mit Konflikten umzugehen, ihre Eigenverantwortlichkeit soll gestärkt werden, lernen für ihr Handeln einzustehen, die Bedürfnisse Anderer zu erkennen und zu berücksichtigen, ihre Selbständigkeit in hohen Maßen weiterzuentwickeln.

Diese Ziele stehen im Einklang mit den Erziehungszielen, die in den gesetzlich verankerten Erziehungsrechten und den einschlägigen Fachgesetzen formuliert sind. Mit diesen gesetzlichen Regelungen sind gemein, dass die jeweiligen Erziehungsberechtigten angehalten sind, Kinder fortlaufend zu wachsender Selbständigkeit zu erziehen. Unsere Arbeit hierbei ist, den Kindern Freiräume für eigenständiges Handeln zu schaffen und sie gleichzeitig zu befähigen, diese Freiräume eigenverantwortlich zu nutzen.

Organigramm über die Bildungsziele der IGB Görzig (siehe PDF-Datei)

11.4 Rolle des Horterziehers*in

  • Die Horterzieher*in versteht sich im Hort als Impulsgeber*in, Wegbegleiter*in und Moderator*in.
  • Sie lässt dem Kind Freiräume für eigenständiges Handeln, befähigt Kinder diese Freiräume eigenverantwortlich zu nutzen, beobachtet und reflektiert, um neue Angebotsformen zu entwickeln.
  • Sie nehmen das Kind ernst und begegnet ihm mit Wertschätzung und Akzeptanz.
  • Sie achten die Autonomie eines jeden Kindes und räumen ihm Mitspracherechte für alle Belange des Hortalltages ein.

Erzieher-Kind-Interaktion

Das Kind sieht den Erzieher nicht als autoritären, allein bestimmenden Erwachsenen, sondern als Vertrauten, Helfer, Berater, Ermöglicher, Begleiter und Zuhörer. Die Themen der Kinder sind Themen der Erzieher.

11.5 Bedürfnisse des Hortkindes

  • Hortkinder haben das Bedürfnis nach Selbstständigkeit und Selbstbestimmung.
  • Sie haben das Recht auf Partizipation und beanspruchen dieses auch.
  • Im Hort wollen sie Räume vorfinden, wo sie ihren Interessen nachgehen, forschen, sich zurückziehen, mit Freunden zusammen sein, Kreativität und Phantasie leben und ihren Bewegungsdrang nachkommen können.
  • Sie wollen Erzieher*innen und Erwachsene als Ansprechpartner, die sie anerkennen und verlässlich und partnerschaftlich mit ihnen in den Dialog treten.

11.6 Freispiel und Regeln

Aus der Lernforschung ist bekannt, dass sich Kinder etwa 80 Prozent des Gelernten über Spiel, Freizeitangebote, Medien, Peergroups, in der Familie etc. aneignen. Der Selbstbildung, die stark von den eigenen Interessen geleitet ist, kommt damit große Bedeutung zu. Freispiel ist im Hort ein wesentliches Element der Selbstbildung. Kinder entfalten im Spiel ihre Kreativität und Phantasie. Sie können Erlebtes verarbeiten und neue Lösungen entwickeln. Sie lernen den sozialen Umgang miteinander, stellen eigene Regeln auf, lösen Konflikte selbst und können in unterschiedliche Rollen schlüpfen. Sie erkunden die Beschaffenheit von unterschiedlichen Materialien, sammeln eigene Erfahrungen. Dies macht deutlich, dass neben den schulischen Anforderungen im Hort, Raum und Zeit für das freie Spiel unverzichtbar ist. Während der Freispielzeit gehen je nach Interesse manche Kinder in die Bauecke, lesen, basteln oder malen. Andere nutzen verschiedene Tischspiele. Die Erzieher stehen den Kindern als Ansprech- und Spielpartner zur Verfügung.

Diese „freie Zeit“ nach dem strukturierten Schulaltag ist für viele Kinder sehr angenehm und bietet einen wertvollen Ausgleich. Neben dieser „Freispielzeit“ können die Kinder auf freiwillige Basis auch an Projekten und Angeboten teilnehmen.

Regeln der IGB

Die Regeln ergeben sich automatisch aus dem Miteinander vieler Kinder und der Verantwortung, die sich daraus für uns ergibt. Grundlagen sind die Hausordnung von Schule und Hort. Daneben bestehen feste Regeln, die innerhalb der Gruppen durch die Kinder unter Mitarbeit der Erzieher*in erarbeitet wurden.

Einige wichtige Regeln die für alle Kinder gelten, sind folgende:

  • Wir begrüßen uns, wenn wir kommen und verabschieden uns, wenn wir gehen.
  • Wir können uns im Schulgebäude, in den IGB Räumen und auf dem Außengelände frei bewegen – doch die Erzieher möchten wissen, wo wir sind.
  • Wir gehen mit dem Inventar und dem frei nutzbaren Spiel- und Beschäftigungsmaterial sparsam und pfleglich um. Es gehört uns allen.
  • Im Umgang untereinander sind wir rücksichtsvoll und bemühen uns um eine gepflegte Umgangssprache.
  • Wir helfen uns gegenseitig

11.7 Planung, Beobachtung und Dokumentation im Hort

Die Jahresplanung, mit der das gesamte Team jeweils am Anfang eines neuen
Schuljahres beginnt, ist für alle Erzieher*innen der „rote Faden“, die grundsätzliche Struktur für die Arbeit mit den Kindern. Aktivitäten und Termine werden zusammen überlegt und Schwerpunkte können gesetzt werden.
Dieses Vorgehen stellt sicher, dass alle Erzieher*innen an der Entscheidung beteiligt sind, eigene Ideen einbringen können und sich mit verantwortlich fühlen.

Die Tagesplanung ist ein Teil der Jahresplanung. Sie hilft den Erziehern, Kindern und Eltern den Tagesablauf zu strukturieren und gibt einen zeitlichen Rahmen vor. Die Einhaltung erleichtert die Routine unserer Arbeit. Die Planung ist veränderbar um situationsorientiertes Handeln zu ermöglichen. Es ist unser Anliegen, die Interessen der Kinder wahrzunehmen und zu verwirklichen. Um unsere pädagogische Arbeit besser planen und organisieren zu können, erstellen wir einen Jahresplan mit festen Terminen oder auch mit themenbezogenen Angeboten.

Die Vorbereitung der Arbeit in den einzelnen Klassen/Gruppen geschieht nicht im Gesamtteam. Die Bezugserzieher*innen planen als gleichberechtigte Kollegen die Angebote auf der Basis ihrer Beobachtungen innerhalb der Gruppe und des einzelnen Kindes. Neben der Entwicklung von Projektthemen und Angebotsplänen ist die Reflexion der Arbeit wichtige Grundlage der Zusammenarbeit für die/den Gruppenkollegen/innen.

„Erziehungsarbeit ist Beziehungsarbeit“ – so ist es uns wichtig, in den Beziehungen zwischen MitarbeiterInnen unserer Einrichtungen, den Kindern sowie den Eltern ein positives Beispiel des Zusammenlebens sichtbar und erlebbar zu machen.
Für eine gelingende Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen, also für das Erkennen des kindlichen Weltverständnisses sind Beobachtungen eine wichtige Grundlage.

Grundvoraussetzung ist eine positive, den Kindern zugewandte Grundstimmung, um die Themen und Interessen der Kinder zu erkennen und aufgreifen zu können. Eine differenzierte und sensible Wahrnehmung ermöglicht den Erzieher*innen entsprechend den Stärken, Ressourcen und Entwicklungsprozessen der Kinder entsprechende Projektarbeiten anzubieten.

Um Veränderungen und Entwicklungen im Selbstbildungsprozess des Kindes zu erkennen und zu verstehen ist es unumgänglich, die Erlebnisse der Kinder zu dokumentieren. Über ein geeignetes Dokumentationsverfahren verständigen sich die Erzieher*innen im Team. Die Kinder sollen dabei zum Mitgestalten ihrer Portfoliomappe ermutigt werden, um den eigenen Lernprozess reflektieren und besser verstehen zu können.

Zum strukturierten Beobachten und der anschließenden Dokumentation stehen für die Erzieher*innen verschiedene Materialien, wie zum Beispiel Beobachtungsprotokolle (werden gerade überarbeitet), Fotoapparate oder Kameras zur Verfügung.

11.8 Zusammenarbeit mit der Schule und anderen Institutionen und dem Gemeinwesen

Zusammenarbeit mit der Schule

Um die gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsaufgaben im Rahmen unserer verlässlichen Halbtagsgrundschule zu gewährleisten, arbeiten IGB und Schule eng zusammen. Der Einsatz von Bezugserzieher*innen hat sich hierbei bewährt. Die Absprachen zwischen Klassenlehrer*innen und Bezugserzieher*innen erfolgen über kurze Wege. Die Anfertigung von Beobachtungsbögen, Entwicklungsberichten und Portfolioarbeiten, Vorbereitung und Durchführung von Elterngesprächen, Erstellen von Abhollisten, Begleitung von Wandertagen, Unterrichtsbegleitung gehört ebenso zu unseren Aufgaben. Die Bezugserzieher nehmen an Elternversammlungen teil, decken Pausen- und Busaufsichten ab. Wir begleiten das Mittagsband und bieten verschiedene Arbeitsgemeinschaften wie z. B. Fußball, Volleyball, Entspannung und Kochen & Backen an. an. Außerdem nehmen unsere Erzieher an der jährlichen Vorschule teil um die Kinder schon vor Schulbeginn kennenlernen zu können. Einmal in der Woche begleitet und unterstützt ein Erzieher (der die zukünftige 1. Klasse als Bezugserzieher bekommt) der IGB die Vorschularbeit der Kita „Regenbogen“ und der Kita „Wirbelwind“ in Pfaffendorf an. Ebenso finden Schnuppertage für die zukünftigen Erstklässler in der Schule statt, diese werden zusammen mit der Direktorin der Schule, Horterzieher*innen und Lehrern erarbeitet und durchgeführt.

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Wir stehen in regelmäßigen Kontakt zum Träger, der für die personelle und materielle Ausstattung der Einrichtung zuständig ist.

Durch regelmäßige Treffen, bei denen aktuelle Informationen ausgetauscht werden, besteht auch der Kontakt zu den anderen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rietz-Neuendorf.

Entsprechend § 22 a SGB VIII ist die Kindertagesstätte/ der Hort zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Kind- und familienbezogenen Diensten im Gemeinwesen verpflichtet. Hierzu zählen Einrichtungen der Familienbildung und Erziehungsberatung.


12 Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit ist für uns in der IGB ein wichtiger Bestandteil nach außen. Hier bedienen wir folgende Mittel:

  • Verfassen von Elternbriefen und Aushängen zu aktuellen Themen.
  • Auftritte auf der Homepage der Grundschule „Schule des Friedens“.
  • Erarbeitung einer Konzeption als Handlungsleitfaden unserer Einrichtung und zur Präsentation nach Außen.
  • Schaukasten auf dem Lehrer- und Erzieher*innenparkplatz: Im Schaukasten werden die Ferienangebote veröffentlicht.
  • Newsletter: Im Newsletter werden die Neuigkeiten vom Hort und was in den jeweiligen Klassen monatlich für Angebote stattfinden bekannt gegeben. Der Newsletter erscheint vierteljährlich. (im Aufbau)
  • Elternbriefkasten: Im Elternbriefkasten haben die Eltern die Möglichkeit ihre Wünsche, Anregung, Kritik, Lob und Anerkennung zu hinterlassen.
  • Teilnahme an Festen: Beim jährlichen Kindertagsfest der Gemeinde begleiten die Erzieher*innen einige Aktivitäten der Kinder.

13 Zusammenarbeit mit den Eltern

Das Angebot des Horts ist Ergänzung, nicht Konkurrenz zur häuslichen Erziehung und findet auf Augenhöhe statt. Wir legen großen Wert darauf, für die Eltern die pädagogische Arbeit im Hort transparent zu machen und sie in Aktivitäten kooperativ einzubeziehen. Der Informationsaustausch zwischen Familie und Erzieher*in findet in folgenden Formen statt:

Elternbriefe:

Elterninformationen zu geplanten Angeboten und Ausflügen sowie Ferienanmeldungen und Ferienpläne werden per Email versandt.

Elternversammlungen:

Vor Schuleintritt der zukünftigen Erstklässler findet ein Elternabend mit der Direktorin der Schule und der IGB Leitung statt. An den Elternversammlungen der jeweiligen Klassen nehmen die Bezugserzieher*in teil. Ebenso finden Elternabende zur Ferienfahrt statt.

Elterngespräche:

"Tür- und Angelgespräche" finden bei Bedarf statt. Konkret geplante und gut vorbereitete Einzel-Elterngespräche ergänzen die Zusammenarbeit. Auch können auf Wunsch Entwicklungsgespräche zu einzelnen Kindern durchgeführt werden.

Feste und Jahreshöhepunkte:

Sie dienen dazu den Kontakt vertrauensvoll aufzubauen und zu gestalten. Weihnachtszauber, Plätzchen backen mit den Eltern für den Förderverein, Tag der offenen Tür für die Kinder und Eltern der zukünftigen Erstklässler, Oma-Opa Nachmittag und unser Hortfest.

Elternsprechtag:

Vierteljährlich findet ein Eltersprechtag statt, wo Themen der Eltern, der Kinder und der Erzieher*in besprochen werden können.


14. Qualitätsentwicklung/Qualitätssicherung

Alle Erzieher*innen sind staatlich anerkannte Erzieher*innen.

Die Sicherung eines hohen Qualitätsniveaus der pädagogischen Betreuung und Erziehung liegt sowohl uns, als auch dem Träger besonders am Herzen. Aus diesem Grund wird auf eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung des pädagogischen Personals besonders Wert gelegt. Weiterbildungen werden weitestgehend nach persönlichen Interessen ausgesucht.

Einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung- und Entwicklung leisten die wöchentlich durchgeführten Dienstbesprechungen. Hier findet ein fachlicher Austausch statt, es werden organisatorische Fragen besprochen und Termine abgestimmt. In Situationen, welches schnelle Handeln erfordern, wird in gemeinsamen Fallbesprechungen nach Lösungen gesucht.

Gleichwohl trägt der fachliche Austausch zur Fortbildung bei. Darüber hinaus wird jeder pädagogischen Fachkraft die Teilnahme an einer Teamfortbildung ermöglicht.

Zur internen Reflexion unserer Arbeit nutzen wir die Eigen- und Fremdreflexion der pädagogischen Arbeit. Mitarbeitergespräche der Leitung sowie die Fragebögen zur Kinder- und Elternzufriedenheit.

Als lernende Einrichtung und Dienstleistungsstelle sind wir gefordert, unsere Arbeit kontinuierlich zu reflektieren und zu verbessern. Folgende Maßnahmen dienen ebenso der Qualitätssicherung:

  • Briefkasten im Eingangsbereich der IGB für Kritik, Anregungen, Wünsche und Lob,
  • Weiterentwicklung und Überprüfung der Konzeption,
  • Lesen von Fachliteratur,
  • regelmäßiger Austausch und Beratung durch die Gemeinde Rietz- Neuendorf,
  • Elterngespräche,
  • täglicher Austausch mit den Lehrern*innen,
  • Austausch und Beratung der Leitung der IGB und der Direktorin.

14.1 Beschwerdemanagement

Aufgabe des Umgangs mit Beschwerden ist es, die Belange ernst zu nehmen, den Beschwerden nachzugehen und diese möglichst abzustellen.
In unserer Einrichtung

  • Sind Beschwerden als konstruktive Kritik erwünscht.
  • Sind alle Mitarbeiter*innen für Beschwerden offen.
  • Werden alle Beschwerden zügig und sachorientiert bearbeitet.
  • Sind alle Mitarbeiter*innen sensibel für die Sichtweisen der Eltern.

Unsere Eltern wissen, dass sie sich mit ihren Beschwerden an die Erzieher*innen, die Leiterin und dem Träger wenden können. Die Eltern machen die Erfahrung, dass sie mit ihren Beschwerden ernst genommen werden. Wir geben allen Eltern Raum und Zeit für die Äußerung von Unzufriedenheit

  • im Rahmen von Entwicklungsgesprächen,
  • im Rahmen von Elternabenden,
  • im Rahmen von Elterngesprächen,
  • im Rahmen von Elternsprechtagen,
  • in Tür – und Angelgesprächen,
  • durch schriftliche Eingaben.

Beschwerdebearbeitung

  1. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich an die jeweiligen Bezugserzieher*innen oder die Leitung gerichtet werden.
  2. Nach Eingang der Beschwerde wird geprüft, ob das Problem
    1. sofort gelöst werden kann oder,
    2. eine zeitnahe Bearbeitung der Beschwerde erfolgt. Die Leitung wird informiert und entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Bei Bedarf wird die Beschwerde an andere bearbeitende Stellen, Bsp. den Träger weitergeleitet.
  3. Nach der Bearbeitung der Beschwerde erfolgt eine mündliche oder schriftliche Information an den Einreicher der Beschwerde. Bei Bedarf wird ein Gesprächstermin vereinbart. Die Dokumentation der Beschwerdebearbeitung erfolgt über eine Beschwerde,- Ergebnis- und Gesprächsprotokoll, welches archiviert wird.

15 Weiterentwicklung unserer Einrichtung

Oberstes Ziel unserer Einrichtung ist es, den Hortkindern einen Ort des Vertrauens und der Geborgenheit zu geben. Einen Ort, an dem sie sich wohl und aufgehoben fühlen. Die sinnvolle Freizeitgestaltung ist ein unerlässlicher Faktor in der Betreuung von Kindern, um ihnen alle Möglichkeiten zur Verfügung zustellen und gemeinsam Entfaltung und Entwicklung zu geben. Gruppenfähigkeit und soziales Empfinden wird den Kindern helfen, ihren Weg zum Erwachsenwerden sicherer zu gehen und ein gesundes Selbstbewusstsein zu entwickeln.

Es gibt keinen Stillstand in der Einrichtung. Stattdessen sind wir stets gefordert, uns den neuen Herausforderungen sowohl von Seiten der Kinder, der Eltern, des Trägers oder dem Gesetzgeber zu stellen und gemeinsam an einer Verbesserung und Weiterentwicklung der Kinderbetreuung im Hort zu arbeiten.



16 Nachwort

Durch diese Konzeption konnten Sie sich ein Bild über unsere Arbeit im Hort machen. Für Anregungen und Fragen Ihrerseits sind wir jederzeit offen.

Diese Konzeption wurde von dem Team der IGB erstellt. Sie ist kein endgültiges Produkt, sondern wird jährlich überarbeitet und weiterentwickelt.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Aufmerksamkeit.


17 Quellen

Bausteine für die Konzeption der Horte im Land Brandenburg, Verlag das Netz, Weimar 2016 unter www.mfbjs.brandenburg.de , (Zugriff 18. 11.2021; 14:05)

Kinder- und Jugendhilfe - Achtes Buch Sozialgesetzbuch unter www.bmfsfj.de , (Zugriff 16.11.2021; 11:35)

Kitagesetz Brandenburg (Stand 27.07.2015)

Grundgesetz Kommentar (Hrsg., zusammen mit Volker Epping), 2009, 1781 Seiten

[Printversion des Beck'schen Online-Kommentars Grundgesetz (Stand: Juli/August 2009)].

Wilmsmeier, Andrea (2003). Partizipation als Bildungschance im Elementarbereich, Diplomarbeiten Agentur diplom.de

Feuser, Georg www.georg-feuser.com/publikationen (Zugriff 19.12.2021; 16.00 Uhr)


18 Impressum

Herausgeber: Integrierte Ganztagsbetreuung Görzig

Erarbeitet von: Team der IGB Görzig

Jacqueline Naumann, Annabell Neumann, Christoph Schlegel, Klaus Platow, Steffi Radke, Marco Schüler

Erstellt am: Januar 2022

Von der Gemeinde genehmigt am: Herausgegeben am:
2.Überarbeitung am: Juli 2023




Unsere Bildungsziele

Rückblick Hortfest 2023

Groß gegen Klein

Am 11.5. gab es im Hort Görzig, das zweite Jahr in Folge ein Hortfest, dieses Jahr unter dem Motto „Groß gegen Klein“.

Eingeladen waren alle Kinder unseres Hortes, Eltern, Großeltern und Geschwister. Wie im Vorjahr sind viele der Einladung gefolgt und haben sich von einem bunten Programm begeistern lassen. Für das leibliche Wohl war durch viele fleißige Eltern, welche Kuchen gebacken haben, gesorgt. Daneben gab es Bratwürste, Eis, Zuckerwatte und Getränke.

Viele verschiedene Spiele boten den Kindern die Möglichkeit ihre Eltern, Erzieher oder älteren Geschwister herauszufordern und oftmals zeigten die Kleinen den Großen, wo der Hammer hängt.

Auch eine Hüpfburg zauberte den Kindern ein Lächeln ins Gesicht, alles in allem war es ein gelungener Nachmittag, der nach einer Wiederholung schreit.

Außerordentlich möchten wir uns bei allen helfenden Händen bedanken, Eltern, Hausmeister, Freunden, den Mitarbeitern des Bauhofs und allen anderen die ihren Teil dazu beigetragen haben. Ohne euch wäre eine so reibungslose Umsetzung nicht möglich.
Im Namen des Teams und der Kinder möchten wir uns herzlich bedanken!

Wir freuen uns schon auf die nächsten Nachmittage mit euch.


Herbstferien-Programm 2023

Dass man auch in den Herbstferien vom 23. Oktober bis 04. November 2023 viel Spaß in der Ferienbetreuung haben kann, beweist unser IGB-Hort mit seinem spannenden & abwechslungsreichen Ferienprogramm.

Für Fragen oder Anmeldungen wenden Sie sich bitte an den:

IGB Hort

integrative Ganztagsbetreuung

Görziger Straße 64
OT Görzig
15848 Rietz-Neuendorf