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Hausnummernpflicht

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass manche Adressen aufgrund fehlender oder nicht sichtbarer Hausnummern nicht auffindbar sind.

Auch wenn die Zustellung Ihrer Pakete und/oder Zeitschriften nicht im öffentlichen Interesse steht, so hat die Hausnummer ihre Berechtigung vor allem in der einfachen und eindeutigen Identifizierung von Grundstücken  (z.B. um Rettungskräfte zu leiten).

Im Gesetz heißt es dazu "Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen." (§ 126 Abs. 3 BauGB). Ferner regelt die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Rietz-Neuendorf im § 7:

  1. Jedes Haus ist vom Eigentümer oder dinglich Berechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück von der Gemeinde Rietz-Neuendorf zugeteilten Hausnummer bzw. den zugeteilten Hausnummern zu versehen. Die Hausnummer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe anzubringen.

  2. Die jeweilige Hausnummer muss so angebracht werden, dass sie von der Straße deutlich sichtbar ist. Die Sichtbarkeit darf nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schilder, Schutzdächer usw. beeinträchtigt werden. Die Größe der Zahlen und Buchstaben der Hausnummer muss mindestens 8 cm betragen.

Also prüfen Sie bitte ob Ihr Grundstück ordentlich gekennzeichnet ist und ersparen Sie der Gemeinde die Erhebung von Geldbußen. 

Fragen und/oder Anträge zur Hausnummernvergabe richten Sie bitte an das Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Radzio
Bügermeister