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28.11.2022 - Hinweis zur Straßenreinigungssatzung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aus gegebenem Anlass möchte ich Sie auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hinweisen.

Die Reinigung (§3) umfasst die Beseitigung von Gras, Unkraut, Kehricht, Laub und sonstigem Unrat jeder Art. Insbesondere in der kalten/nassen Jahreszeit fallen vermehrt verstopfte bzw. dichte Gullideckel (Abflüsse) auf, welche bei Tauwetter und Regen zur Gefahr werden können. Wasser das nicht abfließen kann, kann zu Aquaplaning oder vereisten Stellen auf den Straßen führen.

Gleichzeitig weise ich auf (§4) die Art und Umfang des Winterdienstes hin. 

In der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte zu beseitigen. An Sonn- und Feiertagen ist der Schnee bis 09:00 zu beseitigen.

Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte abzustumpfen. Die Verwendung von auftauenden Mitteln ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Nicht gestattet ist die Verwendung von Asche, Kohlenruß oder anderen schmierenden oder schmutzenden Stoffen. Auch lehmhaltige oder starkgrobkörnige Materialien sind ungeeignet. Begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln abgestumpft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Radzio
Bürgermeister