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Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Ergebnisse der 2. Änderung der Wertermittlung - BOV Reichenwalde

Bodenordnungsverfahren Reichenwalde
Verfahrensnummer: 3001 07 (alt 3001 Q)


Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg 

Feststellung der Ergebnisse der 2. Änderung der Wertermittlung

Im Bodenordnungsverfahren Reichenwalde werden hiermit die Ergebnisse der 2. Änderung der Wertermittlung gem. § 8 des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes festgestellt.

Die geänderten Wertermittlungsunterlagen wurden zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 31.03.2022 bis 01.07.2022 gemäß den Bestimmungen des Planungssicherstel-lungsgesetzes durch Veröffentlichung im Internet unter folgendem Link

https://cloud.vlf-potsdam.de/nextcloud/index.php/s/ryJBDJqyQzzC6Zp 

(3001_07_Reichenwalde_Auslage_Unterlagen_2te_Aenderung_WE) ausgelegt.


Begründete Einwendungen, die zur Änderung der offengelegten Wertermittlungsergebnisse führten, wurden nicht erhoben.

Die Auslegung der Ergebnisse der 2. Änderung der Wertermittlung (Wertermittlungsrahmen, geänderte Wertkarten) erfolgt gemäß des Planungssicherstellungsgesetzes durch Veröffentlichung im Internet unter folgendem Link

https://cloud.vlf-potsdam.de/nextcloud/index.php/s/s75NpGcktJaMRiF 

(3001_07_Reichenwalde_Feststellung_2te_Aenderung_WE)

Der Link zu den Unterlagen ist ebenfalls auf der Internetseite des vlf unter www.vlf-Brandenburg.de (Öffentliche Bekanntmachungen / 300107_Feststellung_Aend_WE) aufgeführt.


Die nicht in der 2. Änderung der Wertermittlung aufgeführten Festlegungen des Wer-termittlungsrahmens bleiben unberührt.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Feststellung der Ergebnisse der 2. Änderung der Wertermittlung kann inner-halb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist gegenüber der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Reichenwalde beim Landes-amt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Rathausstraße 6, 15517 Fürstenwalde/Spree schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Reichenwalde, den 28.07.2022

Carsten Krappmann
Vorstandsvorsitzender


Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf erfolgt im Amtsblatt Nr. 04/2022 (voraussichtlich in KW 38/39)