Inhalt

Fördermöglichkeiten

Allgemeines

Unternehmen, Körperschaften (z.B. Vereine) und Privatpersonen können, so Förderprogramme bestehen und sie die jeweiligen Anforderungen erfüllen, Fördermittel beantragen. Insbesondere bei fehlenden Eigenmitteln macht es häufig Sinn, sich im Vorfeld über etwaige Fördermöglichkeiten zu informieren und diese auch zu nutzen.

Um die Übersicht zu behalten und das bestmögliche Ergebnis aus den begrenzten finanziellen Möglichkeiten zu machen, arbeitet die Gemeinde Rietz-Neuendorf deshalb seit mehreren Jahren erfolgreich mit der lokalen Aktionsgruppe Oderland e.V. (LAG Oderland) zusammen.

Durch die Nutzung unterschiedlicher Fördermöglichkeiten konnte die Gemeinde Rietz-Neuendorf in den vergangenen Jahren unter Anderem in den Bereichen Breitbandausbau, Wegebau und Kitaumbau von Fördergeldern profitieren. 




Förderung der Gemeinde

Sportlerheim Groß Rietz - Projekt des Monats der LAG

Ausbau des Vereinsgebäudes des Fussballvereins SV Eiche Groß Rietz

Ausbau des Vereinsgebäudes des Fussballvereins SV Eiche Groß Rietz unter Beteiligung von Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie der Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER

Zur Sicherung der Vereinsarbeit und der Energie- und Kosteneinsparung wird das Vereinsgebäudes des Fussballvereins SV Eiche Groß Rietz, Zum Sportplatz 2a, 15848 Rietz-Neuendorf OT Groß Rietz aus- und umgebaut. Folgende Gewerke sind vorgesehen: Erweiterter Rohbau, Abriss, Gerüst- und Erdarbeiten, Beton-/Stahlbauarbeiten, Maurerarbeiten, Zimmerer- u. Holzbau, Dachdeckungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Putz-/ u. Stuckarbeiten, Trockenbau- und Estricharbeiten, Fliesen-/Plattenarbeiten, Tischlerarbeiten, Maler-/Lackierarbeiten, Elektroarbeiten, Heizung/Sanitär, Außenanlagen, Erschließung.

Diese Projekt wird ermöglicht durch Fördermittel der


Bildergalerie


Förderprogramme (Auszug)

Förderdatenbank der DSEE

In der DSEE Förderdatenbank sind neben aktuell 1.311 Förderprogrammen ab sofort auch über 667 Preise für Engagement und Ehrenamt zu finden. Projektidee im Kopf und auf zum Stöbern!

Euer Weg durch den Dschungel der Fördermittellandschaft, Unternehmensspende oder Aktion im Förderverein:

Ihr wünscht euch individuelle Beratung für euer Projekt? Das Team der DSEE Fördermittel- und Fundraisingberatung ist hier euer Ansprechpartner. Egal welcher Engagementbereich – wir finden mit euch zusammen den passenden Finanzierungsansatz.

Und wer noch mehr erfahren möchte, findet auf der DSEE-Website viele weitere Informationen zum Thema „Geld aquirieren."


Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt - DSEE / Stand 4. November 2025

Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben

Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLEUV-Forst-RL)

Die EU-Forst-RL ist von Ministerin Mittelstädt unterschrieben und damit die aktuelle Grundlage der Förderung forstlicher Maßnahmen in den Bereichen


I.    Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
II.    Vorbeugung von Waldschäden.

Das Programm IAP ist für die Förderantragstellung im Maßnahmebereich „Waldumbau“ freigegeben. Das Zeitfenster zur Antragstellung ist bis zum 15.02.2026 geöffnet (siehe EU-Forst-RL / „Prüftermine“).


Quelle & weitere Informationen unter: Landesbetrieb Forst Brandenburg / Stand 29. September 2025

TRANSFORM_D

Mit euch den Wandel gestalten und die Zivilgesellschaft stärken

Unsere Zeit ist geprägt von tiefgehenden Veränderungsprozessen – vom digitalen Wandel, der ökologischen Transformation, den Herausforderungen im gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Euch – den vielen Millionen Engagierten – ging es immer schon ums Machen, um das Verändern, um das gemeinsame, aktive Handeln. Mit dem Förderprogramm transform_D unterstützen wir euch dabei, den Wandel aktiv zu gestalten: durch Förderung, Vernetzung, Beratung und Bildung.

Was wir gefördert?

INNOVATIVE PROJEKTE - transform_D fördert neue Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts. Das sind Vorhaben, die Probleme besser lösen als frühere Praktiken. Deshalb sind sie es wert, nachgeahmt und verbreitet zu werden. Die Innovationsprojekte gestalten Wandlungsprozesse in einem der drei Themenschwerpunkte des Förderprogramms und zielen darauf ab, für die Herausforderungen unserer Gesellschaft tragfähige Lösungen zu finden.

Wann kann ich mich bewerben?

Der Zeitraum zum Einreichen der Interessenbekundung ist vom 01.09.2025 - 10.10.2025.

Themenschwerpunkte?

DIGITALISIERUNG – DIGITALE INNOVATION UND TECHNOLOGISCHE SOUVERÄNITÄT

KLIMAWANDEL – KLIMANEUTRALITÄT UND RESSOURCENEFFIZIENZ

GESELLSCHAFTLICHER ZUSAMMENHALT – DIVERSE UND RESILIENTE ZIVILGESELLSCHAFT


Quelle & weitere Informationen: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/transformd/ (Stand 01. September 2025)

Wettbewerbsaufruf für das Regionalbudget 2026

Förderung von Kleinprojekten bis 20.000,00 €

Die 159. Vorstandssitzung hat am 14.07.2025 beschlossen, den zweiten Wettbewerb zum Regionalbudget nach Punkt E der Richtlinie „LEADER“ sowie Punkt 5.8 der RES Oderland 2024-2027 auszurufen. Der Aufruf ist mit einem Finanzvolumen in Höhe von 160.000,00 € ELER Mitteln ausgestattet.

Mit dem Regionalbudget können Projekte zwischen 5.000,00 und 20.000,00 € mit einem Fördersatz von 100 % gefördert werden, die das Ehrenamt stärken und bürgerschaftliches Engagement vor Ort unterstützen. Es wird erwartet, dass sich regionale Akteure aktiv an der Projektumsetzung beteiligen. Ziel ist es, engagierte, aktive sowie eigenverantwortlich handelnde Akteure der ländlichen Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.

Wirtschaftliche Maßnahmen können im Rahmen des Regionalbudgets nicht gefördert werden, dafür gibt es die allgemeine LEADER-Förderung.

Bis zum 15.10.2025 können Maßnahmebeschreibungen (max. 3 DIN A4 Seiten) entsprechend der vorgegebenen Gliederung per E-Mail an: info@lag-oderland.de eingereicht werden. Die Vorlage der Maßnahmebeschreibung im word-Format liegt unter "downloads". Für die Beschreibung Ihrer Maßnahme nutzen Sie bitte ausschließlich die vorgegebene Gliederung.

Die Bewertung der Maßnahmen nach den Projektauswahlkriterien ist für die Vorstandssitzung am 10.11.2025 vorgesehen. Über das Ergebnis der Projektauswahl werden alle Projektträger informiert. Für die Umsetzung der ausgewählten Projekte müssen die Projektträger einen Vertrag mit der LAG Oderland abschließen.

Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Mit der Umsetzung der ausgewählten Maßnahmen kann erst nach Bewilligung des Regionalbudgets durch die Bewilligungsbehörde (LELF) begonnen werden. Wir werden die Projektträger nach Bewilligung informieren.

Wettbewerb "Land und Leute"

Der sechste Wettbewerb „Land und Leute“ sucht „Mehr Orte für Viele“. Ein lebendiges Dorfleben braucht soziale Treffpunkte und eine lebendige Ortsmitte. Hier kreuzen sich die täglichen Wege – im Dorfladen, auf dem Marktplatz oder in der Eisdiele grüßt man sich, tauscht Neuigkeiten aus und kommt ins Gespräch. Beiläufige Begegnungen stärken das Wir-Gefühl und bilden den sozialen Kitt, der eine Gemeinschaft zusammenhält. Der amerikanische Soziologe Ray Oldenburg nennt diese Treffpunkte „dritte Orte“, an denen Menschen sich kennenlernen, Ideen austauschen und das Miteinander festigen.

Kriterien

ewerben können sich Engagierte und Initiativen aus ländlich geprägten Dörfern, Ortsteilen und Kleinstädten mit bis zu 10.000 Einwohner:innen. Der Wettbewerb ist offen für Teilnehmer:innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Eingereicht werden können verschiedene Formen von Angeboten, Konzepten und Beispielen, unabhängig davon, wer die Trägerschaft übernimmt. Die eingereichten Beiträge müssen den Kriterien des Wettbewerbs entsprechen und werden nach einer formalen Prüfung von der Jury auf ihre inhaltliche Übereinstimmung mit der Wettbewerbsaufgabe hin bewertet.

Bewerbungszeitraum

Start: 01. Januar 2025 / Ende: 17. März 2025


Quelle: Wettbewerb »Land und Leute« der Wüstenrot Stiftung / Stand 28. Januar 2025

Ehrenamtsförderung

Landkreis stärkt Ehrenamtsförderung mit neuer Richtlinie

Vor vier Jahren war der Landkreis Oder-Spree einer der ersten Kreise in Brandenburg, die zur verstärkten, strategischen Förderung des Ehrenamtes einen sogenannten Engagement-Stützpunkt eingerichtet haben. Seitdem konnten qualifizierte Beratungen von Ehrenamtlichen erfolgen und wichtige Projektförderungen eingeworben werden.

Mit der im Herbst vom Kreistag beschlossenen Richtlinie Engagement-Förderung geht der Landkreis Oder-Spree ab diesem Jahr den nächsten Schritt, um vor allem kleinere Vereine und Initiativen ohne hauptamtliches Personal noch besser bei der Beantragung, Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln zu unterstützen.

Die Richtlinie enthält folgende Förderbausteine, die aus bestehenden und neuen Instrumenten zusammengeführt wurden:

Teil A Förderung von gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlich Engagierten:

  • Gutschein für Rechtsberatung in steuerlichen und rechtlichen Fragen der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Qualifizierung für Vorstandstätigkeit in Vereinen, maximal 50 Euro je Qualifizierungsmaßnahme
  • Zuschuss zu Sachausgaben, maximal 80 Prozent der Gesamtausgaben, maximal 300 Euro pro Vorhaben
  • Auslagenersatz: Kommunikation, Büro- und Lehrmaterial, Räumlichkeiten, Fahrkosten, Honorarkosten; maximal 300 Euro pro Antragsteller und Kalenderjahr

Teil B Förderung der Freiwilligenagenturen im Landkreis Oder-Spree:

  • Bezuschussung von Personal- und Sachkosten für Betrieb von bis zu vier Freiwilligenagenturen
  • Kernaufgabe: Kostenlose sowie träger- und zielgruppenneutrale Beratung und Vermittlung von (potentiellen) Ehrenamtlichen in Einrichtungen

Die Richtlinie ist mit allen Anlagen auf der Themenseite des Engagement-Stützpunkts erreichbar. Auch eine vollständig digitale Antragstellung wird aktuell vorbereitet.

Für Rückfragen zu Inhalt und Antragstellung steht Ihnen Claudia Bartel gerne persönlich unter 03366 35-1612 oder via E-Mail claudia.bartel@l-os.de zu Verfügung.


Quelle: Landkreis stärkt Ehrenamtsförderung mit neuer Richtlinie / Landkreis Oder-Spree / Stand 08. Januar 2025

Förderdatenbank der DSEE

Mit Hilfe der Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt können sowohl Kommunen, wie auch Vereine und engagierte Personen nach passenden Förderinstrumenten für eine Vielzahl von Vorhaben suchen.

Neben dem Filter nach Bundesländern kann ebenfalls nach Engagementbereichen gesucht werden.

ESF Plus Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg

Weiterbildung macht glücklich – Hol Dir den Bildungsscheck!

Für Beschäftigte:

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bietet Ihnen die Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg mit dem sogenannten Bildungsscheck die Chance, Ihre individuellen Kompetenzen zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

Förderkonditionen:

  • Zielgruppe: Beschäftige mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg, Bedingung: unabhängig vom Interesse des Arbeitgebers, Grundlage sind individuelle Bedarfe!
  • Förderumfang: bis zu 60 % Zuschuss und mindestens 500 Euro Zuschuss bis max. 3.000 Euro pro Antrag
  • Art der Maßnahmen: fast alles ist förderfähig, u.a. Schulungen, Seminare und Zertifizierungen (ausgenommen Berufsabschlüsse und rechtlich vorgeschriebene Fortbildungen)
  • Antragsverfahren: Die Antragsstellung erfolgt über das Kundenportal der ILB und kann 2 mal im Kalenderjahr erfolgen. Ganz wichtig: Erst den Antrag bei der ILB stellen, dann zum Seminar anmelden.

Für Unternehmen, Freiberufler und Vereine:

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bietet Ihnen die Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg die Chance, das Know-how und die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten zu steigern und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

Weiterbildung wird gefördert - Förderbedingungen im Überblick:

  • Zielgruppe: alle Unternehmen in Brandenburg, unabhängig von ihrer Rechtsform auch Einzelunternehmen/Freiberufler*innen und Vereine
  • Förderumfang: bis zu 50 % Zuschuss und mindestens 1.000,00 Euro Zuschuss, unbegrenzte Anzahl von Weiterbildungen, Zuschusshöhe unbegrenzt
  • Art der Maßnahmen: fast alles ist förderfähig, u.a. Schulungen, Seminare und Zertifizierungen (u. a. ausgenommen Berufsabschlüsse und rechtlich vorgeschriebene Weiterbildungen)
  • Antragsverfahren: Die Antragsstellung erfolgt über das Kundenportal der ILB und kann zweimal im Kalenderjahr gestellt werden. Ganz wichtig: Erst den Antrag bei der ILB stellen, dann zum Seminar anmelden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.weiterbildung-brandenburg.de

Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer

Stipendienausschreibung zum Wintersemester 2024/25 - Bewerbungszeitraum vom 15. Juni 2024 bis zum 31. Juli 2024

Sie sind Lehramtsstudierende bzw. -studierender, suchen eine klare berufliche Perspektive und möchten während des Studiums finanziell gefördert werden? Dann könnte das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer genau das Richtige für Sie sein.

Ab dem 15. Juni 2024 werden 20 Stipendien ausgeschrieben, um Sie für eine Brandenburger Schule zu gewinnen, die einen besonderen Bedarf an grundständig qualifizierten Lehrkräften hat.

Das Stipendienprogramm bietet Ihnen eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600,- Euro sowie ein ideelles Begleitprogramm mit verschiedenen Fortbildungsangeboten und Netzwerkveranstaltungen. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 5. Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit. Im Gegenzug verpflichten Sie sich zu einem insgesamt zwanzigtägigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an der zugeordneten Programmschule sowie zur Lehrtätigkeit an der Programmschule für mindestens die Dauer, in der das Stipendium gewährt wurde - im Maximalfall sind das drei Jahre.

Bewerben können sich bundesweit Lehramtsstudierende, die das Lehramt für die Primarstufe, die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I, das Lehramt für Förderpädagogik oder das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) erwerben. Die Programmschulen werden mit Beginn der Ausschreibung über eine interaktive Grafik an dieser Stelle bekanntgegeben. Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal Stipendienprogramm.

Nutzen Sie mit dem Stipendienprogramm die Chance:

  1. „HEUTE schon für MORGEN zu planen“, denn bereits im Studium können Sie Ihre zukünftige Schule kennenlernen,
  2. finanziell abgesichert und fokussiert zu studieren und durch die ideelle Förderung von der Expertise Anderer zu profitieren und
  3. aufgrund der zahlreichen praktischen Erfahrungen sicher ins Berufsleben starten zu können.

Quelle & weitere Infos: Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) / Stand 18. Juni 2024

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum

230.000 Euro zinzsfreies Darlehen für Kauf von Wohneigentum

Die Fördermöglichkeiten für den Bau und den Kauf von Wohneigentum haben sich weiter verbessert, und die Förderbeträge wurden angehoben.

Ab 2024 beträgt die Grundförderung 30.000 € an Zuschuss sowie bis zu 230.000 € an zinsfreiem Darlehen. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit anschließender Modernisierung wird ein weiteres Darlehen von 20.000 € gewährt. Zusätzliche Förderungen in Form von Zuschüssen und zinsfreien Darlehen gibt es z. B. für Kinder, bei Schwerbehinderung und für weitere Kriterien. Ihre Förderanträge nimmt die ILB gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert Personen und Haushalte, die Wohnungen zur Selbstnutzung erwerben, bauen oder ausbauen.

Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören

  • das (künftige) Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
  • eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent bzw. 10 Prozent
  • die Einhaltung von Einkommensgrenzen.

Was wird gefördert?

Die ILB fördert folgende Projekte:

  • den Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • den Erwerb von Wohnungen; dabei sollen die Kosten für die anschließende Modernisierung und Instandsetzung mindestens 500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche betragen
  • den Ausbau, Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
  • die Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung.
  • Für die Förderung gelten angemessene Wohnflächen.

Darüber hinaus können Modellvorhaben zur Erprobung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen berücksichtigt werden.

Die Maßnahmen sollen in einer so genannten Gebietskulisse stattfinden. Dazu gehören 

  • innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete
  • "Vorranggebiete Wohnen" und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung",
  • Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach den §§ 13 a oder b BauGB aufgestellt wurden.

Der Erwerb von bestehenden Wohnungen ist auch förderfähig, wenn er in Orten erfolgt, die an anderer Stelle über eine Gebietskulisse verfügen. In diesen Fällen muss mit der anschließenden Modernisierung energetisches Niveau nach GEG vorliegen.
Aus- und Umbau sind auch außerhalb einer Gebietskulisse förderfähig.

Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme".

Wenn Sie als Investor Wohneigentum begründen und an Selbstnutzer verkaufen wollen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Anschubfinanzierung.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Folgende Projekte können nicht gefördert werden:

  • Bauvorhaben, die vor Erteilen der Förderzusage begonnen wurden, das betrifft auch den verbindlichen Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages
  • Projekte, die der Gebietskulisse nicht entsprechen, wenn diese verlangt wird.

Wie wird gefördert?

Die ILB fördert den Bau und Erwerb mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Grundförderung beträgt 30.000 € Zuschuss sowie 230.000 € Darlehen. Zusätzliche Förderungen gibt es für

  • Projekte im Bestand (Kauf eines bestehenden Objekts)
  • Kinder und Schwerbehinderte
  • die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
  • die Schaffung einer zweiten Wohnung
  • denkmalpflegerischen Mehraufwand
  • bodenarchäologischen Mehraufwand.

Die Zusatzförderungen erhalten Sie ebenfalls als Zuschüsse oder als zinsfreie Darlehen.

Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.

Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich.

Mit Zusage fällt das einmalige Entgelt in Höhe von 2,00 % der Gesamtförderung an. Das laufende Entgelt beträgt jährlich 0,50 % von der jeweiligen Restschuld des Darlehens.

Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 EUR.


Quelle: Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (ilb.de) / Stand 03. Mai 2024

Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen

Das Land Brandenburg unterstützt jedes Jahr Familien aus Brandenburg bei ihrem Urlaub. Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Die Reise soll mindestens 2 Übernachtungen umfassen und wird für maximal 13 Übernachtungen bezuschusst.

Die Ferienzuschüsse betragen 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und werden einmal jährlich gewährt. Gefördert werden Familienferienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe beziehungsweise Ferienunterkünfte betrieben werden. Weiterhin sind Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen bzw. Wohnmobilen sowie auf Zeltplätze förderfähig.

Ziel der Förderung ist, Familien mit geringem Einkommen Familienferienreisen zu erleichtern. Ein gemeinsamer Urlaub ist wesentlicher Bestandteil des Familienlebens, fördert den Zusammenhalt der Familie und eröffnet neue Perspektiven. Gemeinsame Erlebnisse in der Familie tragen zum Wohlbefinden aller Familienmitglieder bei und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit. Familien sollen - unabhängig von ihrer finanziellen Situation - geeignete Angebote für Familienferienreisen wahrnehmen können.

Für die Ferienzuschüsse stehen in diesem Jahr 370.000 Euro im Landeshaushalt zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeiten:

Service-Center
service@lasv.brandenburg.de 
+49 355 2893 800
+49 331 27548 4523

Kontakt
Familienferien
familienferien@lasv.brandenburg.de 
+49 355 2893 853
+49 331 27548 4564


Quelle: Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen | LASV (brandenburg.de) / Stand 02. Mai 2024

Bildungsspender

Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen

Die Staatskanzlei ruft über die ILB vom 20.02.2023 bis 19.03.2023 wieder zum Einreichen von Anträgen für investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des ländlichen Raumes auf. Diese Mittel sind für das ganze Land Brandenburg auf 5 Mio. Euro begrenzt.

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Weitere Information dazu erhalten Sie auf der Homepage der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).


Kleinkaliber-Schützenverein Groß Rietz e.V.

Sportförderung des Landkreises Oder-Spree

Allgemeine Hinweise zur Sportförderung

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

In Anerkennung der wissenschaftlich belegten und politisch bekräftigten großen sozialen, gesundheitlichen und erzieherischen Bedeutung stellt der Landkreis Oder-Spree im Haushaltsplan Mittel zur Förderung des Sports zur Verfügung.

Der Landkreis verfolgt mit der Sportförderung insbesondere die Unterstützung

  • der Entwicklung des Breiten- und Freizeitsports,
  • des Kinder- und Jugendsports,
  • des Behindertensports,
  • des Nachwuchsleistungssports auf Kreisebene,
  • des allgemeinen Wettkampfsports

Die allgemeine gesellschaftliche Bedeutung des Sports erfordert eine Förderung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln und eine enge Partnerschaft mit den Trägern der Sportbewegung.

In einer zentralen Veranstaltung ehrt der Landkreis herausragende Verdienste auf sportlichem Gebiet auf Vorschlag einer vom Landrat zu berufenden Jury, die sich aus Vertretern ausgewählter Sportvereine, des Kreissportbundes und des Fachamtes zusammensetzt.

Die Entscheidung der Jury erfolgt unabhängig und ist nicht anfechtbar.

Rechtliche Hinweise

Die Förderung des Sports nimmt der Landkreis Oder-Spree als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln und orientiert sich am Bedarf und den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten. Bei Bezuschussung durch den Landkreis ist dieser in geeigneter Form zu erwähnen.

Der Landkreis fördert den organisierten Sport in seiner gesamten Breite und Vielfalt vorrangig auf Kreisebene. Als besonders förderwürdige Institutionen werden der Kreissportbund (KSB) und ihm angeschlossene Sportvereine und -verbände im Landkreis anerkannt (Übersicht der Vereine des Kreissportbunds). Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz im Landkreis Oder-Spree,
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit mit Vereinszweck "Förderung des Sports",
  • Nachweis der Rechtsfähigkeit,
  • die Beitragsordnung der Vereine muss den wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen

Bei Auflösung oder Aufhebung eines Vereines ist das Vermögen entsprechend der Vereinssatzung abzuwickeln. Entfällt eine der in Ziffer 2.1 genannten Voraussetzungen innerhalb von fünf Jahren, hat der Verein die gewährten Zuschüsse anteilmäßig zurückzuzahlen.

Die Anträge der Vereine sind mittels Formblatt bzw. in schriftlicher Form zu stellen. Die ordnungsgemäße Beantragung ist Voraussetzung für eine Förderung. Der Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag bezeichneten Zweck zu verwenden. Eine Änderung des Verwendungszwecks bzw. Verkauf bezuschusster Sportgeräte und Ausrüstungen ist nur mit Zustimmung des Landkreises Oder-Spree bzw. eines vom Landkreis autorisierten Gremiums zulässig, anderenfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen.

Die Zuschussempfänger sind verpflichtet, durch prüfbare Abrechnungen und Nachweise, unter Beifügung von Originalbelegen bzw. vom Amt für Bildung, Kultur und Sport bestätigten Kopien, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses und fachlich einwandfreie Ausführung nachzuweisen. Der Landkreis ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses durch Einsicht in die Bücher und sonstige Unterlagen der Zuschussempfänger sowie durch örtliche Besichtigung nachzuprüfen.

Die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme muss durch die Ausschöpfung aller Finanzierungsmöglichkeiten gesichert sein. Die Eigenleistungen eines Vereins sind als Grundlage bzw. Ausgangspunkt einer jeden Bezuschussung in Betracht zu ziehen. Lohn- und Personalkosten sind von einer Bezuschussung ausgenommen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist eine Mehrfachbezuschussung Grundvoraussetzung.

Erforderliche Unterlagen

Alle in der Sportförderrichtlinie des Landkreises genannten Unterlagen: insbesondere ausgefülltes Antragformular, detaillierter Finanzierungsplan, Projektbeschreibung.

Bei Erstbeantragung von gemeinnützigen Vereinen: Satzung, Anerkennung Gemeinnützigkeit, Freistellungsbescheid des Finanzamtes.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Anträge für das erste Halbjahr sind bis Ende Juni, Anträge für das zweite Halbjahr sind bis spätestens 10. November zu stellen.

Besonderheit:

Anträge für Punkt 4.2 der Richtlinie (Übungsleitertätigkeit erste und zweite Halbjahr) sind bis spätestens 31. Mai des entsprechenden Jahres zu stellen. Sofern Anträge nach diesem Termin eingehen, kann eine Berücksichtigung dieser Anträge nicht mehr gewährleistet werden.

Quelle: Sportförderung / Landkreis Oder-Spree (landkreis-oder-spree.de)


Ausschreibung der Sportförderung 2023

Die gesellschaftliche Bedeutung des Sports erfordert eine Förderung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln und eine enge Partnerschaft mit den Trägern der Sportbewegung. Der Landkreis Oder-Spree nimmt diese Funktion als Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Im laufenden Jahr konnten bisher bereits rund 260 Anträge auf Sportförderung mit einem Gesamtumfang in Höhe von rund 354000 Euro aus dem Budget des Kultur- und Sportamtes unterstützt werden. Anträge für das Jahr 2022 können noch bis zum 31. Dezember gestellt werden. Die Antragsunterlagen sowie die entsprechende Förderrichtlinie sind auf der Unterseite Sportförderung hinterlegt. Auch 2023 soll die Sportförderung fortgesetzt werden, das sieht der Entwurf des Haushaltsplans vor, über den derzeit in den Fachausschüssen des Kreistages beraten wird.

Am 10. November 2022 sind Interessierte um 16 Uhr zu einer sogenannten Antragsfitness auf die Burg Beeskow eingeladen. Dann gibt es allgemeine Hinweise zu zentralen Fragen wie: Was kann durch den Landkreis Oder-Spree gefördert werden? Welche Unterlagen sind einzureichen? Außerdem wird der Kreissportbund über weitere Fördermöglichkeiten informieren. Das Kultur- und Sportamt bittet die Besucher der Veranstaltung um eine Voranmeldung per E-Mail an luisa.schoenfeld@l-os.de.

Ansprechpartnerin in Sachen Sportförderung ist Luisa Schönfeld-Weidlich. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 03366 35-2704 oder unter der vorab benannten Mailadresse erreichbar.

Quelle: Medieninformation Landkreis Oder-Spree (Stand 09. November 2022)

Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen

"Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung"

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.


Link zum Förderprogramm


Fördernehmer Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Förderthemen Förderung von Investitionen in Gemeinden und Ortsteilen
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie der Staatskanzlei Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung (RL Zusammenhalt)
Mittelherkunft Land Brandenburg

Ergänzenden Hinweise der LAG Oderland e.V.

Wie wird der Begriff "partizipativer Prozess" in dieser Richtlinie ausgelegt?
Wenn nicht die Gemeinde selbst Antragstellerin ist, sollte bei Antragstellung dargelegt werden, dass eine Abstimmung mit der Gemeinde stattgefunden hat. Ebenso sollte erläutert werden, ob das Gespräch mit der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe (falls der Maßnahmeort in der Gebietskulisse liegt) gesucht wurde bzw. Abstimmungen mit weiteren Akteuren aus dem in der Projektskizze angesprochenen Themenfeld stattgefunden haben. Beantragte Maßnahmen sollten von der ansässigen Bevölkerung mehrheitlich befürwortet werden. Insofern wird vorausgesetzt, dass in der Projektskizze Aussagen über ein durchgeführtes oder geplantes Beteiligungsverfahren erfolgen (z. B. Anhörung, Fragebogenaktion, Bürgerversammlung, Workshop, Zukunftswerkstatt, Wettbewerb, kommunaler Abstimmungsprozess o. ä.). Sofern geplant, sollte die Projektskizze auch darstellen, mit welchen Gruppen die Maßnahme umgesetzt werden soll.

2.4 Wie ist der Nachweis der Abstimmung mit der LEADER-Aktionsgruppe in der Projektskizze zu erbringen? Die Antragstellerin/der Antragsteller ist angehalten darzustellen, inwieweit er/sie den Kontakt zum Regionalmanagement der LAG gesucht und seine/ihre Projektidee dort vorgestellt hat. Geklärt werden sollte insbesondere die Frage, ob möglicherweise gleichartige Förderprojekte über LEADER gefördert werden oder beantragt wurden, und inwieweit das geplante Projekt zu den Handlungsfeldern der regionalen Entwicklungsstrategie beiträgt. Eine Stellungnahme seitens der LAGn muss nicht vorgelegt werden.


Preise (Auszug)

Gründerpreis 2025

Erfolgreiche Unternehmensgründung gesucht! Region Oderland-Spree lobt Gründerpreis 2025 aus

Der Arbeitskreis der Existenzgründerpartner Oderland-Spree sucht auch in diesem Jahr wieder engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Geschäftsidee erfolgreich umgesetzt haben. Dafür hat die Initiative am 19. Juni auf dem Gründer- & Unternehmertag Ostbrandenburg in Strausberg den Gründerpreis 2025 ausgelobt. Er ist mit einem Preisgeld bis zu 2.500 EUR dotiert, das auf zwei Preise aufgeteilt werden kann.

Mit dem Gründerpreis 2025 wollen die Existenzgründerpartner Oderland-Spree unternehmerischen Mut und Geschick würdigen. Die Auszeichnung soll gleichzeitig für das Thema Unternehmensgründungen werben und dazu ermutigen, den Schritt in die Selbstständigkeit als echte Perspektive für die eigene berufliche Zukunft anzusehen. Die feierliche Preisverleihung findet am 18. November in Seelow statt.

Teilnehmen können alle, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. August 2024 in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree oder in der Stadt Frankfurt (Oder) ein tragfähiges Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb gegründet haben. Auch Personen die im Rahmen einer Unternehmensnachfolge den Schritt in die Selbstständigkeit gegangen sind, sind ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Hinsichtlich der Geschäftsform oder der Branche gibt es keine Einschränkungen. Bewerbungsschluss ist der 31.08.2025. Wer ein Unternehmen für den Gründerpreis 2025 empfehlen möchte, kann dies dem Arbeitskreis bis zwei Wochen vor dem Bewerbungsschluss mitteilen. An wen der Preis vergeben wird entscheidet eine Jury aus den 15 Mitgliedern des Arbeitskreises.

Alle wichtigen Informationen über das Bewerbungsverfahren und die Teilnahmebedingungen sowie weitere Informationen zum Arbeitskreis der Existenzgründerpartner Oderland-Spree gibt es im Internet unter: www.existenzgruender-oderland-spree.de.



machen!2025

machen!2025

Projekte für bürgerschaftliches Engagement

Der Engagement-Wettbewerb „machen!2025“ würdigt das vielfältige Engagement in ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider, und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) suchen die besten 200 Ideen für den Zusammenhalt bei euch vor Ort. Damit eure Ideen für Ostdeutschland umgesetzt werden können, vergeben wir Preisgelder zwischen 2.500 und 10.000 Euro.



Quelle & weitere Informationen unter: Startseite - machen!2025 - Der Engagement-Wettbewerb / Stand 07. März 2025

Gründerpreis 2024

12. Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und der Städte- und Gemeindebund Brandenburg rufen gemeinsam zur Teilnahme auf.

Die Zukunft der Dörfer hängt von vielen Faktoren ab. Maßgeblich ist jedoch das Engagement ihrer Bevölkerung und wie diese sich für die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ihrer Dörfer einsetzt, sei es in der Kommune, in den Vereinen, Verbänden, Kirchen, Unternehmen und Wirtschaftsbetrieben. Das Land Brandenburg möchte diesem Engagement zu mehr Anerkennung und Wahrnehmung verhelfen.

Hier setzt der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ an, der dazu beiträgt, dieses Engagement zu unterstützen und sichtbar zu machen. Der Wettbewerb, der deutschlandweit in aufeinander folgenden Wettbewerbsrunden (von der Landkreis- bis zur Bundesebene) ausgetragen wird, bietet den teilnehmenden Dörfern die Möglichkeit zu zeigen, wie sie aktiv und eigeninitiativ die strukturelle, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung ihres Lebensumfeldes gestalten. Perspektiven aufzeigen, gelebte dörfliche Gemeinschaft und ein stimmiges Erscheinungsbild, all das gehört zum Dorf mit Zukunft.


Quelle: Dorfwettbewerbe | MLUK (brandenburg.de) / Stand 26. Januar 2024

12. Dorfwettbewerb 2024 "Unser Dorf hat Zukunft"


Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Aufruf zum 28. bundesweiten Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" gestartet. An diesem Wettbewerb können alle, die sich auf dem Land für die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Belange ihres Dorfes engagieren, teilnehmen. Der Teilnahme am Bundeswettbewerb ist die Teilnahme am Landeswettbewerb vorgeschalten. Interessierte melden sich daher zunächst auf regionaler Ebene an. Dazu finden im Land Brandenburg zunächst Kreiswettbewerbe statt.

Um Interessierte gut auf den Kreiswettbewerb vorbereiten zu können, lädt der Landkreis Oder-Spree in Kooperation mit den LEADER-Aktionsgruppen Oderland und Märkische Seen zur Informationsveranstaltung zum 12. Dorfwettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" am 21.11.2023 in der Zeit ab 17 Uhr auf die Burg Beeskow ein.

Aus Platzgründen ist eine Anmeldung zur Teilnahme bis zum 19.11.2023 über folgende Webseite erforderlich: Infoveranstaltung: 12. Dorfwettbewerb 2024 »Unser Dorf hat Zukunft« (eveeno.com)