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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Zweitwohnungssteuer

Kurzinformationen

Die Zweitwohnungssteuer gehört zu den so genannten örtlichen Aufwandsteuern. Aufwandsteuer deshalb, weil ein "besonderer Aufwand" besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen (hier: das Innehaben einer zweiten Wohnung).

Wer eine Zweitwohnung in Besitz nimmt oder aufgibt, hat dies der Gemeinde Rietz-Neuendorf innerhalb zwei Wochen nach diesem Zeitpunkt anzuzeigen. Der steuerpflichtige ist verpflichtet der Gemeinde Rietz-Neuendorf gleichzeitig alle für die Steuererhebung erforderlichen Tatbestände mitzuteilen. Die Steuer beträgt 8 % (je nach Gemeinde unterschiedlich) des jährlichen Mietaufwandes. Der jährliche Mietaufwand ist die Kaltmiete.


Beschreibung

Eine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung muss mindestens 25 qm Wohnfläche, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung (in vertretbarer Nähe), Strom- oder vergleichbare Energieversorgung sowie mindestens ein Fenster aufweisen und damit wenigstens zeitweise zum Wohnen geeignet sein.

Eine Zweitwohnung verliert ihre Eigenschaft nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders genutzt bzw. zeitweilig nicht genutzt wird.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Christian Schönborn

Kämmerei / Brandschutz
Steuern

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kämmerei / Brandschutz

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf

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