Ordnung & Sicherheit
Informationen zu Ordnungsrecht und anderen Regelungen.
Vandalismus im Dorfgemeinschaftshaus Buckow
Gestern, am 01. Juni 2023 kam es im Dorfgemeinschaftshaus Buckow zu schwerem Vandalismus. Dabei wurden unter anderem Mobiliar, Sanitäreinrichtung, Gläser, Lampen, Teile der Deckenverkleidung und Sportausrüstung der örtlichen Tischtennisgruppe zerstört. Weil nicht klar war, ob der oder die Täter weitere Straftaten begehen, wurde das Kinderfest der Kita Wundertüte (das mit viel Zeit und Engagement geplant wurde) vorsichtshalber abgebrochen.
Da das Dorfgemeinschaftshaus um ca. 16:00 Uhr aufgeschlossen und der Schaden um ca. 17:15 Uhr festgestellt wurde, lässt sich die Tat auf diesen Zeitraum eingrenzen.
Das WARUM dieser schwachsinnigen Zerstörung lässt sich mit normalem Menschenverstand schwer erklären.
Deswegen geht es nun vor allem um das WER?
Neben den bereits eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen bitte ich daher alle Bürgerinnen und Bürger entsprechende Hinweise an die Gemeinde weiterzuleiten. Wir geben diese Informationen dann zur weiteren Ermittlung an die Polizei.
O. Radzio
Bürgermeister
Hausnummernpflicht
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass manche Adressen aufgrund fehlender oder nicht sichtbarer Hausnummern nicht auffindbar sind.
Auch wenn die Zustellung Ihrer Pakete und/oder Zeitschriften nicht im öffentlichen Interesse steht, so hat die Hausnummer ihre Berechtigung vor allem in der einfachen und eindeutigen Identifizierung von Grundstücken (z.B. um Rettungskräfte zu leiten).
Im Gesetz heißt es dazu "Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen." (§ 126 Abs. 3 BauGB). Ferner regelt die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Rietz-Neuendorf im § 7:
- Jedes Haus ist vom Eigentümer oder dinglich Berechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück von der Gemeinde Rietz-Neuendorf zugeteilten Hausnummer bzw. den zugeteilten Hausnummern zu versehen. Die Hausnummer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe anzubringen.
- Die jeweilige Hausnummer muss so angebracht werden, dass sie von der Straße deutlich sichtbar ist. Die Sichtbarkeit darf nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schilder, Schutzdächer usw. beeinträchtigt werden. Die Größe der Zahlen und Buchstaben der Hausnummer muss mindestens 8 cm betragen.
Also prüfen Sie bitte ob Ihr Grundstück ordentlich gekennzeichnet ist und ersparen Sie der Gemeinde die Erhebung von Geldbußen.
Fragen und/oder Anträge zur Hausnummernvergabe richten Sie bitte an das Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Radzio
Bügermeister