Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.
Kostenerstattung
Berechtigte Personen (z.B. Ortsvorsteher) haben die Möglichkeiten Ausgaben im Rahmen des ihnen zugeordneten Budgets bei der Gemeinde geltend zu machen.
Für die Rückerstattung ist der beigefügte Antrag wie auch die Originalrechnung(en) auf einem separatem Blatt notwendig.
Hinweis: Ja nach Betriebssystem und verwendeter Softrware kann es im Formular zu Abweichungen der Berechnung aufgrund der Trennzeichen kommen. Bitte prüfen Sie die Summe und/oder verwenden das Trennzeichen "Punkt" zur Abgrenzung von Nachkommastellen.
Rechtsgrundlagen
Bitte beachten Sie dazu die jeweiligen Anweisungen bzw. Richtlinen. Im Zweifel ist anzuraten die geplante Ausgabe vorab mit dem Rathaus zu klären.