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Fördermöglichkeiten

Allgemeines

Unternehmen, Körperschaften (z.B. Vereine) und Privatpersonen können, so Förderprogramme bestehen und sie die jeweiligen Anforderungen erfüllen, Fördermittel beantragen. Insbesondere bei fehlenden Eigenmitteln macht es häufig Sinn, sich im Vorfeld über etwaige Fördermöglichkeiten zu informieren und diese auch zu nutzen.

Um die Übersicht zu behalten und das bestmögliche Ergebnis aus den begrenzten finanziellen Möglichkeiten zu machen, arbeitet die Gemeinde Rietz-Neuendorf deshalb seit mehreren Jahren erfolgreich mit der lokalen Aktionsgruppe Oderland e.V. (LAG Oderland) zusammen.

Durch die Nutzung unterschiedlicher Fördermöglichkeiten konnte die Gemeinde Rietz-Neuendorf in den vergangenen Jahren unter Anderem in den Bereichen Breitbandausbau, Wegebau und Kitaumbau von Fördergeldern profitieren. 



Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten

Einladung zur Informationsveranstaltung zur Förderung Ihrer Ideen mit GRW, LEADER und Regionalbudget am 30. Januar 2024 um 17:00 Uhr in den Landgasthof Simke

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ostbrandenburgische Wirtschaftsförderung GmbH (OWF) möchte Sie am 30. Januar 2024 um 17:00 Uhr im Landgasthof Simke über verschiedene Fördermöglichkeiten von Bund, Land und EU informieren.

Das Anliegen der OWF ist es, die regionale Wirtschaft im Landkreis Oder-Spree zu fördern. Darüber hinaus wird die Region bei der Entwicklung im sozialen und kulturellen Bereich unterstützt. Die Mitarbeitenden in der Wirtschaftsförderung sind als Berater und Regionalmanager tätig.

Mitglieder von Vereinen, Stiftungen, Privatpersonen, Unternehmer und Gewerbetreibende und Kommunalvertreter sind herzlich eingeladen, sich zu informieren.

Anmeldung bitte unter:

j.gruner@owf-ostbrandenburg.de
Tel.: 03361 5660174

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Oderland e.V.

logo-lag-oderland-web

Der Verein kümmert sich mit einem professionellen Management um Fördermöglichkeiten für Ihre Projektideen, Vernetzungsinitiativen und Investitionen. Das LEADER Gebiet umfasst jeweils zwei Drittel der östlichen Teile der Landkreise Oder-Spree und Märkisch Oderland.

Ihre Ansprechpartnerin für LEADER und ggf. auch andere Fördermittel wie GRW Gewerbe sind Jeannette Gruner: 033615660174, j.gruner@lag-oderland.de und Peter Müller von der OWF GmbH www.owf-ostbrandenburg.de Die Beratungen sind für Sie kostenfrei.

Beratung und Fördermittel können Kommunen, Vereine, Kirchen, Stiftungen, Unternehmen/ Gewerbe und auch Privatpersonen erhalten.




EU Förderperiode LEADER von 2015 bis Juni 2023

  • 14 Wettbewerbsrunden hat die LAG durchgeführt
  • über 450 Projekte wurden entwickelt und bei der LAG Oderland eingereicht, die vom Vorstand bewertet wurden
  • 228 Projekte sind gefördert mit 50 Mio. EURO Fördermittel
  • davon 31 Projekte über Bundes- und Landesmittel (GAK) mit 9 Mio. EURO
  • die letzten LEADER-Projekte wurden im Juni 2023 bewilligt!


Die neue Förderperiode haben wir mit unserem ersten Wettbewerbsaufruf am 2.7.2023 gestartet.
Der LAG Oderland stehen bis 30.06.2027 rund 18 Mio. EURO Fördermittel zur Verfügung.


Neuwahl des  Vorstandes am 07. November 2023

Beide Landräte Frank Steffen und Gernot Schmidt und die beiden Vorsitzenden der Bauernverbände Henrik Wendorff und Hartmut Noppe sind geborene Mitglieder. Der neue Vorstand setzt sich aus 10 Personen zusammen, jeweils 5 Vertreter aus LOS und MOL. Zur Vorstandswahl haben sich 9 Kandidaten und Kandidatinnen für 6 Vorstandssitze gestellt. Gewählt wurden:

Den Vorstandsvorsitz übernimmt seit dem 07.11.2023 Frank Steffen, sein Stellvertreter ist Gernot Schmidt und die Funktion des Kassenwartes im Vorstand übernimmt Michael Böttcher.

Der neue Vorstand wird im Januar 2024 zu einem neuen LEADER Wettbewerbsaufruf beraten. Wir werden Sie umgehend über einen neuen Aufruf informieren, bitte schauen Sie auch immer auf unsere Website:

www.lag-oderland.de 

Informationsveranstaltung zur Förderung mit GRW und LEADER

Absage (Update vom 10. November 2023)

leider muss die Veranstaltung gesundheitsbedingt auf den 30. Januar 2024 verschoben werden.

Ich bitte alle Interessenten sich den neuen Termin zu notieren und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Oliver Radzio
Bürgermeister


Einladung zur Informationsveranstaltung zur Förderung Ihrer Ideen mit GRW, LEADER und Regionalbudget am 15. November 2023 um 17:00 Uhr in den Landgasthof Simke

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ostbrandenburgische Wirtschaftsförderung GmbH (OWF) möchte Sie am 15. November 2023 um 17:00 Uhr im Landgasthof Simke über verschiedene Fördermöglichkeiten von Bund, Land und EU informieren.

Das Anliegen der OWF ist es, die regionale Wirtschaft im Landkreis Oder-Spree zu fördern. Darüber hinaus wird die Region bei der Entwicklung im sozialen und kulturellen Bereich unterstützt. Die Mitarbeitenden in der Wirtschaftsförderung sind als Berater und Regionalmanager tätig.

Mitglieder von Vereinen, Stiftungen, Privatpersonen, Unternehmer und Gewerbetreibende und Kommunalvertreter sind herzlich eingeladen, sich zu informieren. Bitte melden Sie sich bis zum 05. November 2023 an unter j.gruner@owf-ostbrandenburg.de bzw. unter Tel.: 033615660174.


Förderung der Gemeinde

Ausbau des Vereinsgebäudes des Fussballvereins SV Eiche Groß Rietz

Ausbau des Vereinsgebäudes des Fussballvereins SV Eiche Groß Rietz unter Beteiligung von Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie der Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER

Zur Sicherung der Vereinsarbeit und der Energie- und Kosteneinsparung wird das Vereinsgebäudes des Fussballvereins SV Eiche Groß Rietz, Zum Sportplatz 2a, 15848 Rietz-Neuendorf OT Groß Rietz aus- und umgebaut. Folgende Gewerke sind vorgesehen: Erweiterter Rohbau, Abriss, Gerüst- und Erdarbeiten, Beton-/Stahlbauarbeiten, Maurerarbeiten, Zimmerer- u. Holzbau, Dachdeckungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Putz-/ u. Stuckarbeiten, Trockenbau- und Estricharbeiten, Fliesen-/Plattenarbeiten, Tischlerarbeiten, Maler-/Lackierarbeiten, Elektroarbeiten, Heizung/Sanitär, Außenanlagen, Erschließung.

Diese Projekt wird ermöglicht durch Fördermittel der


Bildergalerie


Förderprogramme (Auszug)

Bildungsspender

Neue LEADER-Förderrichtlinie

Mit der zum 1. Juli 2023 in Kraft tretenden LEADER-Richtlinie unterstützt das Land die bestätigten 14 LEADER-Regionen in Brandenburg im Zeitraum der neuen EU-Förderperiode 2023 bis 2027 mit insgesamt 215 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist für das Agrar- und Umweltministerium ein herausragendes Anliegen in der Politik für die ländlichen Regionen.

Die Bandbreite möglicher Vorhaben ist breit gefächert und kann sich von den Bereichen Wirtschaft, Tourismus und Mobilität über Bildung, Kultur, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz bis zu Gesundheit und Daseinsvorsorge erstrecken. Gefördert werden können insbesondere investive Maßnahmen, die Erstellung von Konzepten und Studien, Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen. Allen geförderten Ideen und angestoßenen Projekten ist jedoch eins gemeinsam: Sie entwickeln den ländlichen Raum Brandenburgs als Lebens- und Wirtschaftsraum weiter und unterstützen beispielsweise Menschen, die den Mut zur beruflichen Selbstständigkeit haben oder mit ihrem ehrenamtlichen Engagement das Vereinsleben gestalten. Die Projekte können von Privatpersonen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen, Stiftungen oder Kommunen eingereicht werden.

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale" (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und ist der wegweisende Baustein zur Stärkung ländlicher Räume. LEADER ermöglicht den Menschen in ländlichen Räumen, ihre Region gemeinsam weiterzuentwickeln und vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Das Gebiet der LEADER-Regionen umfasst rund 27.870 Quadratkilometer und ist Heimat von fast 1,4 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburgern (54 Prozent der Gesamtbevölkerung Brandenburgs). Damit wird die ländliche Entwicklung nach dem LEADER-Ansatz auf rund 95 Prozent der Fläche Brandenburgs umgesetzt.

Unter den sieben Merkmalen, die LEADER als Methode von alleinigen Förderprogrammen unterscheidet, ist die Beteiligung der Bevölkerung vor Ort im Sinne des Bottom-up-Ansatzes die bekannteste. Regionale Entwicklungsstrategien, in denen Ziele und Handlungsfelder für die Entwicklung der jeweiligen Region definiert werden, die stetige Begleitung durch ein Regionalmanagement sowie die Planung und Finanzierung von Vorhaben sind neben der umfassenden Beteiligung der Akteurinnen und Akteure in den Regionen weitere Elemente bei der Umsetzung von LEADER.

Die Methode kommt an und ist in Brandenburg stark nachgefragt: Seit dem Jahr 2014 wurden für über 2.200 Vorhaben Fördermittel in Höhe von rund 428,4 Millionen Euro, darunter rund 362 Millionen Euro EU-Mittel aus dem ELER zur Verfügung gestellt. Damit wurden in den ländlichen Räumen Brandenburgs Investitionen von insgesamt mehr als 700 Millionen Euro ausgelöst.

Regionale Akteurinnen und Akteure identifizieren die Herausforderungen und Bedarfe vor Ort und entscheiden selbst über die Umsetzung konkreter Vorhaben. Durch die Auswahl der Vorhaben über die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG) werden regionale Anforderungen und Synergien aus der Regionalen Entwicklungsstrategie als das zentrale Instrument der ländlichen Entwicklung in Brandenburg berücksichtigt. Die Regionalen Entwicklungsstrategien, die in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet wurden, bilden das Fundament für die Entwicklung des ländlichen Raumes der nächsten Jahre. Darin haben die Regionen räumliche und inhaltliche Entwicklungsschwerpunkte identifiziert, um den kommenden Aufgaben der nächsten Jahre gewachsen zu sein. Darunter sind Themen wie Digitalisierung, nachhaltige Daseinsvorsorge und die Bewahrung von Brandenburger Natur- und Kulturgütern sowie der sorgsame Umgang mit Ressourcen und die Bewältigung der Anforderungen der Klimakrise.

Die Höhe des Fördersatzes sowie die maximale Höhe der Zuwendung wird von der jeweiligen LEADER-Region gemäß den Regularien in der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie festgelegt. Anträge können online gestellt werden.


Quelle: Neue LEADER-Förderrichtlinie ab 1. Juli | MLUK (brandenburg.de) / Stand 05. Juli 2023

Bewegungskampagne: »Dein Verein: Sport, nur besser.«

AB IN DEN SPORTVEREIN!

150.000 (ja: einhundertfünfzig-tausend) Sportvereinsschecks stehen hier für ganz Deutschland bereit.

Wenn du schnell bist und noch keinem Sportverein angehörst, kannst du dir hier einen Sportvereinsscheck im Wert von 40€ für den Mitgliedsbeitrag sichern.

Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet. Damit möglichst viele Menschen das Angebot nutzen können, ist die Anzahl pro Person auf einen Sportvereinsscheck begrenzt.


So geht’s:

  • Formular ausfüllen und per E-Mail den Link zu einem Sportvereinsscheck erhalten.
  • Den Sportvereinsscheck digital oder ausgedruckt beim Sportverein einlösen.
  • Dann ab damit zum Verein deiner Wahl. (Lass dir dabei nicht zu viel Zeit – dein Sportvereinsscheck muss nach vier Wochen beim Verein eingereicht werden).
  • Letzte Möglichkeit, einen Sportvereinsscheck einzulösen ist der 31. Oktober 2023.

Los geht’s!


Quelle: Startseite - DOSB (sportnurbesser.de) / Stand 26. Juni 2023

Heizkostenhilfe für Privathaushalte

Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden.

Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht-leitungsgebundene Energieträger ab 8. Mai freigeschaltet

Potsdam. Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Brandenburg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.

ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920
Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

Weitere Informationen:


- MWAE: Hilfen für Haushalte mit Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen
- ILB: Heizkostenhilfe für Privathaushalte

Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.


Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vom 08.05.2023

Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen

Die Staatskanzlei ruft über die ILB vom 20.02.2023 bis 19.03.2023 wieder zum Einreichen von Anträgen für investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des ländlichen Raumes auf. Diese Mittel sind für das ganze Land Brandenburg auf 5 Mio. Euro begrenzt.

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Weitere Information dazu erhalten Sie auf der Homepage der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).


Kleinkaliber-Schützenverein Groß Rietz e.V.

DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume

Mikroförderprogramm

EHRENAMT GEWINNEN. ENGAGEMENT BINDEN. ZIVILGESELLSCHAFT STÄRKEN.

DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume
Ihre Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Sie haben eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für Ihre Initiative zu gewinnen? Sie wollen endlich diese Fortbildung machen und Ihre Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu brauchen Sie nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?

Wir wissen: Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für Ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.


WEN WIR FÖRDERN

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Hier könnt Ihr prüfen, ob das Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchgeführt wird.

WANN WIR FÖRDERN

Bewerbungen sind ab Mitte Februar fortlaufend möglich. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2022 beendet sein.

WAS WIR FÖRDERN

Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Sie etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tun. Unsere Förderung können Sie für Sach- und Honorarkosten nutzen, die anfallen. Personalkosten können wir nicht fördern. Die Möglichkeiten, Engagement mit Ihrem Projekt voranzubringen, sind dabei vielfältig.

1. Fit für die Zukunft: Strukturen stärken!

Sie wollen Ihren Verein fit machen für eine digitale Verwaltung, die Kommunikation verbessern, sich vernetzen oder in Ihr Knowhow investieren? Denn auch im Ehrenamt gibt es viel zu lernen: Von Freiwilligenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit über Fundraising bis hin zur Begleitung bei der Einführung neuer digitaler Tools. Ob ein regelmäßiger Stammtisch der Vereine vor Ort oder ein einmaliger Workshop mit den Ehrenamtlichen – bei uns können Sie die Sachkosten dafür beantragen.

2. Ehrenamtliche gewinnen und binden: Mitmachmöglichkeiten für alle

Ob Sie über Mitmachmöglichkeiten in Ihrem Verein informieren, Ihre Webseite auf Vordermann bringen oder eine Schnupper-Aktion durchführen möchten – Hauptsache es begeistert Menschen, sich bei Ihnen zu engagieren. Besonders gut: Sie haben eine Idee, wie man Interessierte für ein Engagement gewinnen kann, die sich bisher wenig einbringen können. Aber auch die bereits Engagierten sollen nicht aus dem Blick geraten: Eine Qualifizierung, neue Möglichkeiten sich aktiv in die Vereinsgestaltung einzubringen oder einfach ein gemeinsamer Ausflug als Dankeschön: Sie wissen am besten, was Ihre Engagierten brauchen, um weiter dabeizubleiben.

3. Ehrenamtliche ins Rampenlicht: Den Wert des Engagements zeigen

Sie wollten schon immer mal zeigen, was ehrenamtliches Engagement bei Ihnen vor Ort alles bringt? Oder Danke sagen, bei denen, die sich engagieren? Wir unterstützen Sie dabei, das ehrenamtliche Engagement sichtbar zu machen: In der lokalen Zeitung, einer eigenen Broschüre oder durch einen Preis. Aber auch mit einer Dankeschön-Veranstaltung für Ihre langjährig aktiven Engagierten lässt sich Anerkennung zum Ausdruck bringen. Sie haben die besten Ideen, wie man zeigen kann, was Engagement wert ist.

Das sind nur einige Beispiele, wie sich die Strukturen für Engagement und Ehrenamt verbessern lassen und die wir mit dem Mikroförderprogramm der DSEE unterstützen wollen. Sie haben noch weitere Ideen? Immer her damit.

WIE WIR FÖRDERN

Mit dem digitalen Fördersystem der DSEE machen wir es Ihnen so leicht wie möglich, einen Antrag zu stellen. Hier finden Sie unser Erklärvideo, das Sie Schritt für Schritt durch das Fördersystem führt. Und falls es doch mal hakt: Wir helfen Ihnen gerne.

Das Antragsformular mit den Fragen, die Sie im Rahmen der Antragstellung beantworten müssen, und Beispiel-Antworten können Sie hier vorab einsehen: PDF.

ELER-Ausstellung

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist das zentrale Instrument zur Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume in der Europäischen Union (EU) für die Förderperiode der Jahre von 2014 bis 2022. Der ELER fasst die bis zum Jahr 2006 in unterschiedlichen Fonds und Programmen organisierten Förderungen für den ländlichen Raum zusammen. Dies gilt auch für die ehemalige Gemeinschaftsinitiative LEADER.

Da auch in der Gemeinde Rietz-Neuendorf in den leetzten Jahren mit Hilfe von ELER-Förderungen erfolgreiche Projekte durchgeführt werden konnten (z.B. die Verbindungsstraße zwischen Pfaffendorf und Sauen), freut es uns umso mehr, dass wir im Zeitraum vom 30. August 2022 bis zum 16. September 2022 im Foyer des Rathauses die Wanderausstellung 

„Zuhause in Brandenburg – der ELER verbindet Land und Leute"

zu Gast haben dürfen.

Diese Ausstellung kann gerne zu den Sprechzeiten besucht werden.

Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen

"Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung"

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.


Link zum Förderprogramm


Fördernehmer Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Förderthemen Förderung von Investitionen in Gemeinden und Ortsteilen
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie der Staatskanzlei Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung (RL Zusammenhalt)
Mittelherkunft Land Brandenburg

Ergänzenden Hinweise der LAG Oderland e.V.

Wie wird der Begriff "partizipativer Prozess" in dieser Richtlinie ausgelegt?
Wenn nicht die Gemeinde selbst Antragstellerin ist, sollte bei Antragstellung dargelegt werden, dass eine Abstimmung mit der Gemeinde stattgefunden hat. Ebenso sollte erläutert werden, ob das Gespräch mit der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe (falls der Maßnahmeort in der Gebietskulisse liegt) gesucht wurde bzw. Abstimmungen mit weiteren Akteuren aus dem in der Projektskizze angesprochenen Themenfeld stattgefunden haben. Beantragte Maßnahmen sollten von der ansässigen Bevölkerung mehrheitlich befürwortet werden. Insofern wird vorausgesetzt, dass in der Projektskizze Aussagen über ein durchgeführtes oder geplantes Beteiligungsverfahren erfolgen (z. B. Anhörung, Fragebogenaktion, Bürgerversammlung, Workshop, Zukunftswerkstatt, Wettbewerb, kommunaler Abstimmungsprozess o. ä.). Sofern geplant, sollte die Projektskizze auch darstellen, mit welchen Gruppen die Maßnahme umgesetzt werden soll.

2.4 Wie ist der Nachweis der Abstimmung mit der LEADER-Aktionsgruppe in der Projektskizze zu erbringen? Die Antragstellerin/der Antragsteller ist angehalten darzustellen, inwieweit er/sie den Kontakt zum Regionalmanagement der LAG gesucht und seine/ihre Projektidee dort vorgestellt hat. Geklärt werden sollte insbesondere die Frage, ob möglicherweise gleichartige Förderprojekte über LEADER gefördert werden oder beantragt wurden, und inwieweit das geplante Projekt zu den Handlungsfeldern der regionalen Entwicklungsstrategie beiträgt. Eine Stellungnahme seitens der LAGn muss nicht vorgelegt werden.

Sportförderung des Landkreises Oder-Spree

Allgemeine Hinweise zur Sportförderung

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

In Anerkennung der wissenschaftlich belegten und politisch bekräftigten großen sozialen, gesundheitlichen und erzieherischen Bedeutung stellt der Landkreis Oder-Spree im Haushaltsplan Mittel zur Förderung des Sports zur Verfügung.

Der Landkreis verfolgt mit der Sportförderung insbesondere die Unterstützung

  • der Entwicklung des Breiten- und Freizeitsports,
  • des Kinder- und Jugendsports,
  • des Behindertensports,
  • des Nachwuchsleistungssports auf Kreisebene,
  • des allgemeinen Wettkampfsports

Die allgemeine gesellschaftliche Bedeutung des Sports erfordert eine Förderung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln und eine enge Partnerschaft mit den Trägern der Sportbewegung.

In einer zentralen Veranstaltung ehrt der Landkreis herausragende Verdienste auf sportlichem Gebiet auf Vorschlag einer vom Landrat zu berufenden Jury, die sich aus Vertretern ausgewählter Sportvereine, des Kreissportbundes und des Fachamtes zusammensetzt.

Die Entscheidung der Jury erfolgt unabhängig und ist nicht anfechtbar.

Rechtliche Hinweise

Die Förderung des Sports nimmt der Landkreis Oder-Spree als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln und orientiert sich am Bedarf und den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten. Bei Bezuschussung durch den Landkreis ist dieser in geeigneter Form zu erwähnen.

Der Landkreis fördert den organisierten Sport in seiner gesamten Breite und Vielfalt vorrangig auf Kreisebene. Als besonders förderwürdige Institutionen werden der Kreissportbund (KSB) und ihm angeschlossene Sportvereine und -verbände im Landkreis anerkannt (Übersicht der Vereine des Kreissportbunds). Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz im Landkreis Oder-Spree,
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit mit Vereinszweck "Förderung des Sports",
  • Nachweis der Rechtsfähigkeit,
  • die Beitragsordnung der Vereine muss den wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen

Bei Auflösung oder Aufhebung eines Vereines ist das Vermögen entsprechend der Vereinssatzung abzuwickeln. Entfällt eine der in Ziffer 2.1 genannten Voraussetzungen innerhalb von fünf Jahren, hat der Verein die gewährten Zuschüsse anteilmäßig zurückzuzahlen.

Die Anträge der Vereine sind mittels Formblatt bzw. in schriftlicher Form zu stellen. Die ordnungsgemäße Beantragung ist Voraussetzung für eine Förderung. Der Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag bezeichneten Zweck zu verwenden. Eine Änderung des Verwendungszwecks bzw. Verkauf bezuschusster Sportgeräte und Ausrüstungen ist nur mit Zustimmung des Landkreises Oder-Spree bzw. eines vom Landkreis autorisierten Gremiums zulässig, anderenfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen.

Die Zuschussempfänger sind verpflichtet, durch prüfbare Abrechnungen und Nachweise, unter Beifügung von Originalbelegen bzw. vom Amt für Bildung, Kultur und Sport bestätigten Kopien, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses und fachlich einwandfreie Ausführung nachzuweisen. Der Landkreis ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses durch Einsicht in die Bücher und sonstige Unterlagen der Zuschussempfänger sowie durch örtliche Besichtigung nachzuprüfen.

Die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme muss durch die Ausschöpfung aller Finanzierungsmöglichkeiten gesichert sein. Die Eigenleistungen eines Vereins sind als Grundlage bzw. Ausgangspunkt einer jeden Bezuschussung in Betracht zu ziehen. Lohn- und Personalkosten sind von einer Bezuschussung ausgenommen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist eine Mehrfachbezuschussung Grundvoraussetzung.

Erforderliche Unterlagen

Alle in der Sportförderrichtlinie des Landkreises genannten Unterlagen: insbesondere ausgefülltes Antragformular, detaillierter Finanzierungsplan, Projektbeschreibung.

Bei Erstbeantragung von gemeinnützigen Vereinen: Satzung, Anerkennung Gemeinnützigkeit, Freistellungsbescheid des Finanzamtes.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Anträge für das erste Halbjahr sind bis Ende Juni, Anträge für das zweite Halbjahr sind bis spätestens 10. November zu stellen.

Besonderheit:

Anträge für Punkt 4.2 der Richtlinie (Übungsleitertätigkeit erste und zweite Halbjahr) sind bis spätestens 31. Mai des entsprechenden Jahres zu stellen. Sofern Anträge nach diesem Termin eingehen, kann eine Berücksichtigung dieser Anträge nicht mehr gewährleistet werden.

Quelle: Sportförderung / Landkreis Oder-Spree (landkreis-oder-spree.de)


Ausschreibung der Sportförderung 2023

Die gesellschaftliche Bedeutung des Sports erfordert eine Förderung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln und eine enge Partnerschaft mit den Trägern der Sportbewegung. Der Landkreis Oder-Spree nimmt diese Funktion als Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Im laufenden Jahr konnten bisher bereits rund 260 Anträge auf Sportförderung mit einem Gesamtumfang in Höhe von rund 354000 Euro aus dem Budget des Kultur- und Sportamtes unterstützt werden. Anträge für das Jahr 2022 können noch bis zum 31. Dezember gestellt werden. Die Antragsunterlagen sowie die entsprechende Förderrichtlinie sind auf der Unterseite Sportförderung hinterlegt. Auch 2023 soll die Sportförderung fortgesetzt werden, das sieht der Entwurf des Haushaltsplans vor, über den derzeit in den Fachausschüssen des Kreistages beraten wird.

Am 10. November 2022 sind Interessierte um 16 Uhr zu einer sogenannten Antragsfitness auf die Burg Beeskow eingeladen. Dann gibt es allgemeine Hinweise zu zentralen Fragen wie: Was kann durch den Landkreis Oder-Spree gefördert werden? Welche Unterlagen sind einzureichen? Außerdem wird der Kreissportbund über weitere Fördermöglichkeiten informieren. Das Kultur- und Sportamt bittet die Besucher der Veranstaltung um eine Voranmeldung per E-Mail an luisa.schoenfeld@l-os.de.

Ansprechpartnerin in Sachen Sportförderung ist Luisa Schönfeld-Weidlich. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 03366 35-2704 oder unter der vorab benannten Mailadresse erreichbar.

Quelle: Medieninformation Landkreis Oder-Spree (Stand 09. November 2022)


Preise (Auszug)

machen!2024

12. Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und der Städte- und Gemeindebund Brandenburg rufen gemeinsam zur Teilnahme auf.

Die Zukunft der Dörfer hängt von vielen Faktoren ab. Maßgeblich ist jedoch das Engagement ihrer Bevölkerung und wie diese sich für die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ihrer Dörfer einsetzt, sei es in der Kommune, in den Vereinen, Verbänden, Kirchen, Unternehmen und Wirtschaftsbetrieben. Das Land Brandenburg möchte diesem Engagement zu mehr Anerkennung und Wahrnehmung verhelfen.

Hier setzt der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ an, der dazu beiträgt, dieses Engagement zu unterstützen und sichtbar zu machen. Der Wettbewerb, der deutschlandweit in aufeinander folgenden Wettbewerbsrunden (von der Landkreis- bis zur Bundesebene) ausgetragen wird, bietet den teilnehmenden Dörfern die Möglichkeit zu zeigen, wie sie aktiv und eigeninitiativ die strukturelle, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung ihres Lebensumfeldes gestalten. Perspektiven aufzeigen, gelebte dörfliche Gemeinschaft und ein stimmiges Erscheinungsbild, all das gehört zum Dorf mit Zukunft.


Quelle: Dorfwettbewerbe | MLUK (brandenburg.de) / Stand 26. Januar 2024

12. Dorfwettbewerb 2024 "Unser Dorf hat Zukunft"


Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Aufruf zum 28. bundesweiten Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" gestartet. An diesem Wettbewerb können alle, die sich auf dem Land für die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Belange ihres Dorfes engagieren, teilnehmen. Der Teilnahme am Bundeswettbewerb ist die Teilnahme am Landeswettbewerb vorgeschalten. Interessierte melden sich daher zunächst auf regionaler Ebene an. Dazu finden im Land Brandenburg zunächst Kreiswettbewerbe statt.

Um Interessierte gut auf den Kreiswettbewerb vorbereiten zu können, lädt der Landkreis Oder-Spree in Kooperation mit den LEADER-Aktionsgruppen Oderland und Märkische Seen zur Informationsveranstaltung zum 12. Dorfwettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" am 21.11.2023 in der Zeit ab 17 Uhr auf die Burg Beeskow ein.

Aus Platzgründen ist eine Anmeldung zur Teilnahme bis zum 19.11.2023 über folgende Webseite erforderlich: Infoveranstaltung: 12. Dorfwettbewerb 2024 »Unser Dorf hat Zukunft« (eveeno.com)