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Denkmalschutz

Was ist ein Denkmal?

Denkmale sind im Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz definiert. Grundsätzlich sind bewegliche und unbewegliche sowie Bau-, Kunst- und Bodendenkmale unterschieden.

Archäologische Denkmale

Bodendenkmale sind von den Bau- und Kunstdenkmalen zu unterscheiden. Sie sind die im Boden oder in Gewässern verbliebenen Spuren menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens.

Dazu gehören z. B. Reste steinzeitlicher Rastplätze, bronzezeitliche Urnen- oder Hügelgräber, germanische Eisenschmelzöfen, slawische Siedlungen und Burgwälle, Spuren von Vorgängerbauten mittelalterlicher Kirchen, Klöster, Häuser und Befestigungen, aber auch im Boden befindliche Überreste von Konzentrationslagern oder Kriegshandlungen der Neuzeit. Neben diesen so genannten ortsfesten (unbeweglichen) Bodendenkmalen besitzt die Vielzahl der Funde – wie Gefäße, Werkzeuge, Waffen, Schmuck, Bauteile oder Skelettreste – ebenfalls Denkmalcharakter. Sie gelten als bewegliche Denkmale.

Bau- und Kunstdenkmale

Ein Bau- und Kunstdenkmal ist ein authentisches Zeugnis der kulturellen Entwicklung der Menschheit. Es belegt diese Entwicklung durch seine Substanz und sein Erscheinungsbild und macht sie auch für kommende Generationen nachvollziehbar. Daher steht seine Erhaltung im öffentlichen Interesse.

Bau- und Kunstdenkmale können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände oder Wandmalereien, aber auch ganze Straßenzüge sein. Sie führen uns vor Augen, warum an dieser Stelle, diese Art von Gebäude entstanden ist und tragen zum unverwechselbaren Charakter eines Ortes bei. An Denkmalen lassen sich oft auch verschiedene Zeitschichten und Spuren ablesen, die erzählen, wieso es heute vielleicht anders aussieht als „damals“.

Im Land Brandenburg wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen einem Objekt ein besonderer Wert zugesprochen. Diese Werte werden mit wissenschaftlichen Methoden und Forschungen festgestellt und führen schließlich zur Eintragung in die Denkmalliste. So wird mit gesetzlicher Hilfe dazu beigetragen, dass Kulturzeugnisse mit ihrer Aussagekraft gesichert und erhalten werden können.


Quelle: Was ist ein Denkmal? - BLDAM (bldam-brandenburg.de) / Stand 17.01.2023