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Bauen, Mieten, Wohnen

Für Fragen zu den Themen:

  • Bauen
  • Abriss
  • Liegenschaften
  • gemeindeeigene Wohnungen
  • etc.

wendien Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf.

Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2023

Der Gutachterausschuss des Landkreises Oder-Spree hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2023 ermittelt.

Erläuterungen zu den Merkmalen entnehmen Sie bitte der Legende_BRW.

Lagebezeichnung
BRW €/m² 01.01.2023
Zone LF
Ahrensdorf 28 B-M III
Alt Golm 95 B-M III
Alt Golm, Gewerbegebiet 5 B-GE III
Behrensdorf 30 B-M III
Birkholz 30 B-M III
Buckow 26 B-M III
Drahendorf 25 B-M III
Drahendorf, WE-Nutz. 8 B-SE-ASB III
Glienicke 26 B-M III
Görzig 30 B-M III
Görzig, Rietz-Neuendorf 30 B-M III
Görzig, Rietz-Neuendorf G 8 B-G III
Groß Rietz 80 B-M III
Herzberg 40 B-M III
Herzberg, Hartensdorf 25 B-M-ASB III
Neubrück (Spree) 32 B-M III
Neubrück, Raßmannsdorf 21 B-M III
Pfaffendorf 100 B-M III
Rietz-Neuendorf, Außenbereichslagen 13 B-M-ASB III
Sauen 24 B-M III
Wilmersdorf b. Pf. 20 B-M III

Bodenrichtwerte Land- und Forstwirtschaft in €/m² Zone III

Beeskower Platte - Acker
0,80
Beeskower Platte - Grünland 0,60
Beeskower Platte - Forst mit Aufwuchs 0,60

Für Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Oder-Spree.


Verkauf des Tanzsaals Neubrück

Nach langem Leerstand und fehlender Nutzung hat sich die Gemeinde Rietz-Neuendorf dazu entschlossen, den sogenannten Tanzsaal Neubrück (rechts neben der Spreeperle) zu verkaufen.

Dazu wird diese Immobilie vom Maklerbüro PERNACK IMMOBILIEN vertrieben.


Für weitere Information zum Objekt können Sie sich auf folgenden (externen) Seiten informieren:

Bei Interesse und/oder Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte direkt an Herr Rothbauer von PERNACK IMMOBILIEN.

03.01.2023 - Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).

Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg