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Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP. (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut)


14. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung

Brandenburgs Maßnahmen bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind erfolgreich. Seit November 2023 gibt es nur noch wenige Fälle bei Wildschweinen im Kreis Spree-Neiße, was bedeutet, dass die bisherigen Sperrzonen uunter anderem im Landkreis Oder-Spree aufgehoben oder in Pufferzonen überführt werden.

Im Landkreis Oder-Spree gibt es seit über zwölf Monaten keinen positiven Fall der Afrikanischen Schweinepest mehr. Ein aktives Geschehen der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation kann aufgrund der durchgeführten Maßnahmen ausgeschlossen werden. Die Afrikanische Schweinepest gilt damit in diesen Gebieten als getilgt.

Dadurch werden einschränkende Maßnahmen für viele Landwirtschaftsbetriebe, insbesondere für die Schweinehalter, für die Jagdausübungsberechtigten und für alle Bürger weitgehend gelockert. Die aktuell geltende Tierseuchenallgemeinverfügung für den Landkreis Oder-Spree wird heute amtlich bekannt gemacht und gilt ab 1. März 2024.

Das Risiko einer Wiedereinschleppung aus infizierten Gebieten besteht dauerhaft weiter und es ist daher erforderlich, die Schwarzwildpopulation auf Tilgungsniveau gesund zu halten und die Biosicherheitsmaßnahmen in allen schweinehaltenden Betrieben mit höchster Sorgfalt wirksam umzusetzen.


Quelle: Afrikanische Schweinepest: Aufhebung weiterer Sperrzonen / Landkreis Oder-Spree (landkreis-oder-spree.de) / Stand 01. März 2024

13. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28.08.2023

Aufhebung der weißen Zone der ehemaligen Kerngebiete 4 und 5

Seit rund zweieinhalb Jahren kämpft das Land Brandenburg gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und stemmt sich gegen den Seuchendruck aus West-Polen. Mit umfangreichen Fallwildsuchen, Zaunbaumaßnahmen und Wildschweinentnahmen ist es gelungen, die weitere Ausbreitung der Seuche in Richtung Westen zu stoppen. So wurden innerhalb der Kerngebiete in mehreren Landkreisen seit Monaten keine neuen Fälle der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild mehr festgestellt.

Nachdem bereits drei Kerngebiete im Jahr 2022 und vier Kerngebiete im Jahr 2023 aufgehoben werden konnten, erlauben es die Erfolge bei den Bekämpfungsmaßnahmen jetzt, die weiße Zone um die Kerngebiete 4 und 5 in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) aufzuheben.

Diese weiße Zone nördlich des Oder-Spree-Kanales und der Autobahn A 12 wird in den Status Sperrzone II überführt, die Maßnahmen für die Sperrzone II gelten dann hier entsprechend.

Wichtig für die weitere erfolgreiche Bekämpfung und Tilgung der Afrikanischen Schweinepest ist auch hier die verstärkte Entnahme des noch vorhandenen Schwarzwildes, dazu sind alle Jagdausübungsberechtigten aufgefordert und werden gezielt über Nachweise von Schwarzwild informiert.

Der Nachweis von Schwarzwild erfolgt durch Hubschrauber- und Drohnenüberflüge, die aufgrund der warmen Temperaturen vorwiegend nachts erfolgen müssen.

Der sichere Verschluss der Zaunanlagen ist weiterhin erforderlich und wir bitten nochmals alle Bürger, die Tore nach Nutzung oder wenn sie offen vorgefunden werden, zu schließen und festgestellte Schäden per E-Mail an: asp_zaun@l-os.de zu melden.

Je zügiger die Entnahmemaßnahmen umgesetzt werden, desto eher sind weitere Schritte in Richtung Aufhebung von Sperrmaßnahmen möglich.


Quelle: Aufhebung der weißen Zone der ehemaligen Kerngebiete 4 und 5 / Landkreis Oder-Spree (landkreis-oder-spree.de) / Stand 28. August 2023


12. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.07.2023

Seit rund zweieinhalb Jahren kämpft das Land Brandenburg gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und stemmt sich gegen den Seuchendruck aus Westpolen.

Mit umfangreichen Fallwildsuchen, Zaunbaumaßnahmen und Wildschweinentnahmen ist es gelungen, die weitere Ausbreitung der Seuche in Richtung Westen zu stoppen. So wurden innerhalb der Kerngebiete in mehreren Landkreisen seit Monaten keine neuen Fälle der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild mehr festgestellt.

Nachdem bereits drei Kerngebiete im Jahr 2022 und vier Kerngebiete im Jahr 2023 aufgehoben werden konnten, erlauben es die Erfolge bei den Bekämpfungsmaßnahmen jetzt, die Sperrzone II und Teile der Sperrzone I südlich der Bundesautobahn 12 aufzuheben.

Diese Aufhebung bedeutet für 93 Gemeinden in der Sperrzone II und 24 Gemeinden in der Sperrzone I auf einer Fläche von über 1300 Quadratkilometern, das entspricht der Hälfte des Landkreises, sehr deutlich spürbare Erleichterungen durch die weitgehende Rücknahme von Anordnungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.

Das ermöglicht allen von den angeordneten Maßnahmen Betroffenen, insbesondere für die Schweinehalter, alle Landwirtschaftsbetriebe, die Jagdausübungsberechtigten, den Tourismus und alle Bürger ein tiefes Aufatmen. Die Einschränkungen in den letzten drei Jahren waren enorm, teilweise existentiell bedrohlich. Ein Dank an alle, die gerade weil es eine so schwierige Zeit mit einer noch nie in so großem Ausmaß dagewesenen Aufgabe der Tierseuchenbekämpfung war, stetig mitgearbeitet haben und zum Erfolg der tatsächlichen Tilgung beigetragen haben.

Hervorzuheben sind der enge Austausch zwischen der Kreis- und der Landesebene und der überall zu verspürende Teamgeist, der diesen gewaltigen Erfolg nach nur drei Jahren ermöglicht hat. Die gewaltige Kraftanstrengung, die für die betroffenen Landkreise hier zu leisten war, wird deutlich, wenn man die dafür aufgebotenen Personalressourcen und die haushaltswirtschaftlichen Aufwendungen in den Blick nimmt. Wir hatten allein im Landkreis Oder-Spree phasenweise bis zu 300 Personen gleichzeitig im Einsatz, um die Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Tierseuche zu stemmen. Glücklicherweise wurde unsere Veterinärverwaltung dabei von ganz vielen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften unterstützt - von der Bundeswehr, über Hundestaffeln, von den örtlichen Feuerwehren, dem Tenchnischem Hilfswerk, den Jägern, den Forstbediensteten, den Landwirten, Firmen zum Bau von Zäunen, der Bergung von Fallwild, zum Fallenfang, den aufgabenmäßig berührten Fachämtern der Kreisverwaltung und last but not least von den aus allen Verwaltungsbereichen abgeordneten Mitarbeitern. Im Zusammenwirken wurde hier Hervorragendes geleistet, insbesondere, wenn man sich vor Augen hält, dass parallel die Corona-Pandemie zu bewältigen war.

Es ist ein gutes Gefühl für einen Landrat, unter diesen Umständen von allen Seiten die hohe fachliche Expertise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes im Landkreis Oder-Spree unter der Führung von Frau Senger bestätigt zu bekommen.

Wichtig für die dauerhaft erfolgreiche Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist weiterhin die verstärkte Entnahme des noch vorhandenen Schwarzwildes, dazu sind alle Jagdausübungsberechtigten aufgefordert und werden gezielt über Nachweise von Schwarzwild informiert. Der Nachweis von Schwarzwild erfolgt durch Hubschrauber- und Drohnenüberflüge, die aufgrund der warmen Temperaturen vorwiegend nachts erfolgen müssen. Je zügiger die Entnahmemaßnahmen umgesetzt werden, desto eher sind weitere Schritte in Richtung Aufhebung von Sperrmaßnahmen und Zäunungen möglich.

Insbesondere im Schutzkorridor in der Neuzeller Niederung, Eisenhüttenstadt und in der Ziltendorfer Niederung ist der sichere Verschluss der Zaunanlagen weiterhin erforderlich und wir bitten nochmals alle Bürger, die Tore nach Nutzung oder wenn sie offen angetroffen werden zu schließen und festgestellte Schäden über asp_zaun@l-os.de zu melden.


Quelle: Aufhebung der Sperrzone II und von Teilen der Sperrzone I / Landkreis Oder-Spree (landkreis-oder-spree.de) / Stand 24. Juli 2023

11. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 05.04.2023

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest - Kerngebiet 4 wird aufgehoben

Seit rund zweieinhalb Jahren kämpft das Land Brandenburg gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und stemmt sich gegen den Seuchendruck aus Westpolen. Mit umfangreichen Zaunbaumaßnahmen, Wildschweinentnahmen und Fallwildsuchen ist es gelungen, die weitere Ausbreitung der Seuche in Richtung Westen zu stoppen. So wurden innerhalb der Kerngebiete in mehreren Landkreisen seit Monaten keine neuen Fälle der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild mehr festgestellt. Nachdem bereits im Jahr 2022 drei Kerngebiete aufgehoben werden konnten, erlauben es die Erfolge bei den Bekämpfungsmaßnahmen jetzt vier weitere Kerngebiete in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Prignitz sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) aufzuheben.

Der Landkreis Oder-Spree ist mit den Gemeinden Pillgram, Sieversdorf, Teilen von Jacobsdorf und Teilen von Petersdorf am Kerngebiet 4 beteiligt. Dieses Kerngebiet wird per Allgemeinverfügung, die der Landkreis am 5. April 2023 veröffentlichen wird, aufgehoben und in die Weiße Zone integriert. Die Maßnahmen für die Weiße Zone gelten dann dort entsprechend. Wichtig für die weitere erfolgreiche Bekämpfung und Tilgung der Afrikanischen Schweinepest ist auch in dieser Zone die verstärkte Entnahme des noch vorhandenen Schwarzwildes. Dazu sind alle Jagdausübungsberechtigten aufgefordert. Sie werden gezielt über Nachweise von Schwarzwild informiert.

Erforderlich bleibt weiterhin, die zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest errichteten Zaunanlagen stets sicher zu verschließen. Alle Bürger sind aufgefordert, die Tore in den Zäunen nach der Nutzung oder wenn sie offen angetroffen werden zu schließen und festgestellte Schäden der Kreisverwaltung per E-Mail an asp_zaun@l-os.de zu melden. Je zügiger die Entnahmemaßnahmen umgesetzt werden, desto eher sind weitere Schritte in Richtung Aufhebung von Sperrmaßnahmen möglich.


Quelle: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest - Kerngebiet 4 wird aufgehoben / Landkreis Oder-Spree (landkreis-oder-spree.de) / Stand 05. April 2023

Wildschweinkadaver im Landkreis Oder-Spree gefunden

Wildschweinkadaver in der Weißen Zone im Landkreis Oder-Spree gefunden

Dass die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest keine Einbahnstraße ist, zeigt sich seit Ende Oktober auch wieder im Landkreis Oder-Spree. Erstmals seit März 2022 sind im Kreisgebiet, im ehemaligen Kerngebiet 5 südlich der Autobahn 12, das inzwischen als Weiße Zone eingestuft ist, wieder Wildschweinkadaver gefunden worden. Es handelt sich um zwei Bachen und mehrere Frischlinge. Die Kadaver wurden geborgen und beprobt. Der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest wurde durch das Referenzlabor bestätigt.

Derzeit wird gemeinsam mit Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Frankfurt (Oder) intensiv an der Klärung der Situation vor Ort und an der Ermittlung des möglichen Eintragswegs gearbeitet. Im Fundgebiet sind verstärkt Kadaversuchhunde und Drohnentechnik im Einsatz, die verantwortlichen Jäger aller eventuell betroffenen Jagdgebiete sind informiert und wurden durch die Untere Jagdbehörde mit der verstärkten Suche nach Schwarzwild in ihren Jagdgebieten beauftragt.

„Dass es in der Weißen Zone zu einem Fallwildfund kommen kann, war nicht völlig auszuschließen, zeigt aber einmal mehr, wie wichtig es zur Eindämmung der Tierseuche ist, diesen Bereich tatsächlich frei von Wildschweinen zu bekommen. Darauf liegt unser Hauptaugenmerk", betont Amtstierärztin Petra Senger. Derzeit sei es nach ihrer Einschätzung nicht erforderlich, Schutzmaßnahmen zu verschärfen.

Die ehemaligen Kerngebiete und die Weiße Zone sind weiterhin durch Zäune abgetrennt, die kontinuierlich gewartet werden. Jeder, der die Tore in den Zäunen benutzt, ist aufgefordert, diese sofort wieder zu verschließen. Beschädigungen an den Zaunanlagen sollten der Kreisverwaltung per E-Mail an asp-zaun@l-os.de unter Angabe einer möglichst genauen Position mitgeteilt werden. Für Fallwildmeldungen steht die die Mailadresse fallwildmeldung@l-os.de zur Verfügung.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree vom 03. November 2022

10. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 07.10.2022

Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Oder-Spree erlässt der Landkreis Oder-Spree, vertreten durch den Landrat, dieser vertreten durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 07.10.2020 in der Fassung der 10. Änderung und Ergänzung vom 07. Oktober 2022

zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen.

9. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 20.05.2022

Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Oder-Spree erlässt der Landkreis Oder-Spree, vertreten durch den Landrat, dieser vertreten durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 07.10.2020 in der Fassung der 9. Änderung und Ergänzung vom 20. Mai 2022

zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen.


Wichtig für die Gemeinde Rietz-Neuendorf:

Der allgemeine Leinenzwang für Hunde entfällt damit ab dem 20. Mai 2022.

Ungeachtet dessen gilt weiterhin der Leinenzwang gem. § 15 Abs. 8 des Waldgesetz des Landes Brandenburg:

"Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd sowie für Polizeihunde."

Sowie der § 5 Abs. 3 - 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Rietz-Neuendorf:

  • Hunde dürfen in den nachfolgenden Bereichen nur angeleint geführt werden: in der Ortslage Alt Golm.
  • Das mitführen von Tieren auf Kinderspiel- und Bolzplätzen ist verboten.

Die aktuelle Karte der Restriktionszonen finden Sie hier.


Informationen zum aktuellen Stand und Maßnahmen des Veterinäramtes des Landkreises Oder-Spree finden Sie auf der Seite des

Landkreises Oder-Spree