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Abfallentsorgung

Abfälle sind im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes alle beweglichen Sachen, derer sich íhr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw., sollte das nicht möglich sein, einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. (Quelle: Landkreis Oder-Spree)


Leider gibt es immer noch Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen Ihren Abfall verbrennen, nicht in der Lage sind ordnungsgemäß Abfall zu trennen oder ihren Abfall irgendwo ablagern. 

Sollte Sie Zeuge eines solchen Verhaltens werden, können Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde oder die Polizei wenden. Diese Form der illegalen Entsorgung belastet die Umwelt, führt zu vermeidbaren Kosten für die Allgemeinheit und wird deshalb in keiner Weise durch die Gemeinde Rietz-Neuendorf tollerriert.


Illegale Abfallentsorgung in der Gemeinde

Offensichtlich verfügen einige Mitmenschen nicht über die geistigen Kapazitäten um zu verstehen, dass die illegale Müllentsorgung kein „Kavaliersdelikt“ ist. Alleine gestern durfte sich das Ordnungsamt mit fünf Fällen illegaler Müllentsorgung auseinandersetzen.

Deswegen nochmal in aller Klarheit:

  • Die Entsorgung von Abfall außerhalb der dafür vorgesehen Systemen (entsprechende Mülltonne, Wertstoffhof, etc.) ist eine Ordnungswidrigkeit. Da davon ausgegangen werden kann, dass der Müll nicht auf wundersame Weise zu seiner Lagerfläche gekommen ist, handelt es sich hier um Vorsatz und wird durch die Gemeinde entsprechend geahndet.
  • Illegale Müllentsorgung, die eine Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern nach sich zieht, ist eine Straftat gemäß § 326 Strafgesetzbuch (StGB) und wird bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
  • Die Entsorgung von Grün- Rasen- und Heckenschnitt und anderer „Gartenabfälle“ in Wäldern ist eine illegale Müllentsorgung. Dabei spielt es keine Rolle, wem Wald gehört.
  • Wenn Sie als Flächeneigentümer von illegaler Müllentsorgung betroffen sind, ist es an Ihnen die ordentliche Entsorgung zu veranlassen und ggf. eine Anzeige beim Ordnungsamt der Gemeinde (oder direkt bei der Polizei) vorzunehmen. Eine Umlagerung auf kommunale Flächen macht Sie zum Verursacher – der genauso zur Verantwortung gezogen wird, wie der ursprüngliche Verursacher.

Unterstützen Sie unsere Gemeinde lebenswert und sauber zu halten in dem Sie:

  • Ihre Abfälle ordentlich entsorgen,
  • Ihre Augen offen halten und vermeintliche „Übeltäter“ aktiv ansprechen oder dokumentieren (gerne auch per Foto) und
  • illegale Müllentsorgungen (und vor allem deren Verursacher) melden und zur Anzeige bringen.

All denen die meinen: “Was soll schon passieren?“ oder „Die erwischen mich eh nicht.“, möchte ich auf den Weg geben, dass wir natürlich nicht jede Ablagerung zweifelsfrei einem Verursacher zuordnen können. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich, wenn wir Ihnen die Ablagerung nachweisen können, kein Verständnis zeigen werde. Es gibt schlicht keine Rechtfertigung für illegale Abfallentsorgung – unabhängig davon, dass alleine schon das Maß an Blödheit hohe Bußgelder rechtfertigt.

Oliver Radzio
Bürgermeister

Gartenabfälle gehören nicht in den Wald

Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist illegal. Sie ist kein »Kavaliersdelikt« und kann Sie teuer zu stehen kommen!

Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Abfall. Jeder, der seine Gartenabfälle im Wald oder in der freien Landschaft entsorgt, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze (Abfallrecht, Forstrecht). Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld
geahndet werden kann. Das Waldgesetz des Landes Brandenburg sieht für diese Ordnungswidrigkeit oder deren Versuch eine Geldbuße bis 20.000 Euro vor.

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist keine Alternative. Es ist grundsätzlich verboten!

Schützen wir also unseren Wald – für Gartenabfälle gibt es ausreichend alternative, umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten!

Gartenabfälle sind – wie andere Haushaltsabfälle auch – dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt oder Abfall zweck verband) zu überlassen. Bei diesem können Sie die in Ihrem Gebiet vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten der Grün abfallsammlung (z. B. Biotonne, Laubsäcke, Wertstoffhöfe) erfragen. Die Adresse des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers finden Sie über folgenden Link:

www.mugv.brandenburg.de/info/adressen_abfallwirtschaft

Alternativ können Sie natürlich auch die fachgerechte Kompostierung der Gartenabfälle in Ihrem eigenen Garten durchführen.

Gartenabfälle gehören nicht in Wald und Flur!

Viele Gartenbesitzer nehmen an, Pflanzenabfälle seien »nur Natur«, sie würden »doch sowieso verrotten« und meinen deshalb, Gartenabfälle könnten im Wald entsorgt werden.

Dies ist ein für den Wald folgenschwerer Irrtum – lesen Sie selbst, warum …

…weil der Wald geschädigt wird

Der Wald ist eine genau aufeinander abgestimmte Lebensgemeinschaft. Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung empfndlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sieht man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln. Der starke Brennnesselwuchs ist ein Hinweis auf eine massive Nährstoffanreicherung im Boden.

Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Waldboden. Das Salz findet sich letztendlich in unserem Grundwasser wieder. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.

Insbesondere bei der Ablagerung von Rasenschnitt sind die Mikroorganismen und Kleinstlebewesen nicht mehr in der Lage, die zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen. Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozesse führen zum Absterben der Organismen – der natürliche Nährstoffkreislauf wird unterbrochen.

Wer meint, sein Obstbaumschnitt sei nur ein Haufen Zweige, wie sie ohnehin im Wald liegen – auch der irrt. Durch den Gehölzschnitt können Pilzkrankheiten von Gartensträuchern oder Obstbäumen auf Waldbäume übertragen werden.

Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht einheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen. Viele dieser Arten werden als Zierpflanzen für Gärten und Balkone eingeführt und fallen nach kurzer Zeit als Grünabfall an. Die Geschichte der Ausbreitung nicht einheimischer Arten – Neophyten – begann mit der Entdeckung der neuen Kontinente durch die europäischen Seefahrer (1492). Neophyten sind häufig in siedlungsnahen Gebieten zu finden, zum Beispiel:

Kanadische Goldrute (Solidago canadensis): Die kanadische Goldrute wächst auf Ödland in Siedlungsgebieten, an Straßen, Uferböschungen und Bahndämmen. Die Goldrute blüht spät im Jahr von Mitte Juli bis in den Monat Oktober.

Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum): Der Riesen-Bärenklau ist eine 2 bis 5 Meter hohe Staude. Er stammt aus dem Kaukasus. Bei Berührung und Sonneneinstrahlung können sich nach 24 bis 48 Stunden schwere Hautentzündungen mit starker Blasenbildung entwickeln, die Verbrennungen dritten Grades gleichen.

Indisches Springkraut (Impatiens glandulifera): Das Indische Springkraut ist äußerst anspruchslos. Es wächst im Halbschatten und in Feuchtgebieten, gerne auch an Uferrändern von Gewässern, was seine starke Verbreitung nochmals erleichtert. Zudem sind die Samen gleich mehrere Jahre keimfähig.

Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica): Der japanische Staudenknöterich war ursprünglich in Ostasien beheimatet. Er hat sich in den letzten 150 Jahren in Europa stark ausgebreitet. Mit einer Höhe von bis zu 4,5 Metern überwuchert sein Dickicht die heimische Pflanzenwelt. Durch sein ausgedehntes Wurzelsystem breitet er sich rasant aus.

…weil der Wald verschandelt wird – und aus einem kleinen Haufen schnell ein großer wird

Der Wald wird von vielen Menschen als Ort der Erholung und für viele Freizeitaktivitäten genutzt. Durch Abfallhaufen wird das Naturerlebnis geschmälert und die Landschaftsästhetik gestört. Wohl jeder ärgert sich über Abfall- und Müllhaufen – der Wald ist schließlich keine Deponie.

…weil es zu Bränden kommen kann

Durch das Ablagern von pflanzlichen Abfällen im Wald kann es durch Gärungsprozesse zu Überhitzungen und zur Selbstentzündung des Abfallberges kommen. Waldbrände können entstehen.

Müllablagerungen in der Gemeinde

Auch im neuen Jahr bleiben die alten Probleme. So gibt es leider immer noch Menschen die offensichtlich nicht die notwendigen Kapazitäten besitzen, ihre Abfälle ordentlich zu entsorgen. Ob es sich dabei um Dummheit, Faulheit oder der Suche nach dem Nervenkitzel handelt, ist nur schwer zu beurteilen.

Sicher zu beurteilen ist aber, dass die Gemeinde jedwedes Verbringen von Abfällen auf öffentlichen Flächen ahndet (unabhängig ob Grünschnitt, Matratzen, Hausmüll oder Asbest).

Dafür brauchen wir die Hilfe und Unterstützung der Anständigen, als Zeuge im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Niemand muss und sollte sich dem Risiko einer verbalen oder gar körperlichen Auseinandersetzung aussetzen – aber zur Ahndung brauchen wir Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind diese Sachverhalte im Ordnungsamt zu melden und sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen (gerne mit Fotos, Kennzeichen, Datum, Uhrzeit und Namen von Ablagerung und Verursacher).

Oliver Radzio
Bürgermeister

17.01.2023 - neue Abfallsäcke verfügbar

Auch in diesem Jahr können die grauen Restmüllsäcke wieder im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf (Kasse) erworben werden.

Der Preis pro Sack beträgt 3,00 EUR.


Sollte der Restabfallbehälter einmalig nicht ausreichen, so können Sie einen 90 Liter-Abfallsack gegen Entrichtung einer Gebühr erwerben.

Mit dem Kauf des Abfallsackes ist die Entsorgung bereits bezahlt. Sie stellen den Sack am gewohnten Entsorgungstermin einfach neben den Restabfallbehälter.

Der Abfallsack hat ein Fassungsvermögen von 90 Litern und sollte nicht schwerer als 20 kg sein.

Quelle: Restabfall - KWU-Entsorgung / Stand 17.01.2023

04.01.2023 - Aufräumen nach Silvester

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Wir freuen uns sehr, dass wir in diesem Jahr wieder zusammen feiern, lachen, tanzen und auch böllern konnten.
Vielerorts wurde schon fleißig der Müll nach dem rauschenden Feste auch wieder zusammen gekehrt, leider nicht überall.

Bitte kehren Sie Ihren Müll auf und lassen Sie ihn nicht einfach liegen.

Ein großer Dank an all derer, die Ihren Müll beräumt oder sich auch dem Müll der anderen angenommen und beräumt haben.

Oliver Radzio
Bürgermeister

22.12.2022 - Neue Abfallgebührensatzung der KWU

Mit dem Beschluss des Kreistages des Landkreises Oder-Spree un der Veröffentlichung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung - im Amtsblatt Nr. 11 am 22. Dezember 2022, kommt es ab dem 01. Januar 2023 zu Änderungen der Abfallgebühren.

Die Wichtigsten Änderungen der Gebühren finden Sie im § 5 - Gebührensatz.


Herbsttour Schadstoffmobil 2022

Um die umweltgerechte Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen sicher zu stellen, macht das Schadstoffmobil im Frühjahr und im Herbst in vielen Ortschaften des Landkreises Oder-Spree Station. Dort können Sie alle schadstoffhaltigen Abfälle, die im Haushalt anfallen, unter Aufsicht des Fachpersonals abgeben.

Die Herbsttour beginnt am 13. September und endet am 6. Oktober 2022.

Wer nicht auf das Schadstoffmobil warten möchte, der kann seine schadstoffhaltigen Abfälle jeden Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie jeden 2. und 4. Sonnabend im Monat von 9.00 bis 12.00 Uhr an der stationären Schadstoffannahmestelle auf dem Wertstoffhof „Alte Ziegelei“ abgeben.

Quelle: Herbsttour Schadstoffmobil 2022 - KWU-Entsorgung


Termine in der Gemeinde Rietz-Neuendorf

OT Görzig, Kirschallee (an den Glascontainern) Mi. 05.10.2022 08:30 – 09:00 Uhr
OT Birkholz, Werkstraße (Glascontainer) Mi. 05.10.2022 09:30 – 10:00 Uhr
OT Buckow, Falkenberger Straße (an den Glascontainern) Mi. 05.10.2022 10:30 – 11:00 Uhr
OT Drahendorf (an den Glascontainern) Fr. 30.09.2022 15:00 – 15:30 Uhr

OT Glienicke, Ahrensdorfer Straße (an den Glascontainern)

Di. 20.09.2022 08:30 – 09:00 Uhr
OT Groß Rietz, Nebenstraße (an den Glascontainern) Fr. 30.09.2022 13:15 – 13:45 Uhr
OT Sauen, Schäferei (an den Glascontainern) Fr. 30.09.2022 14:00 – 14:30 Uhr

Verfügbarkeit Gelbe Säcke

Wie von der ALBA Europe Holding plc & Co. KG mitgeteilt wurde, sind die Gelben Säcke aufgrund von Lieferengpässen bis voraussichtlich Anfang August nicht verfügbar. Laut Aussage des Kommunalen Wirtschaftsunternehmens des Landkreises (KWU) können alternativ durchsichtige Müllsäcke gentzt werden.

Illegale Müllablagerungen bei Alt Golm

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wiedermals mussten wir Müllablagerungen in Wädern in der Gemeinde feststellen. In diesem Fall handelt es sich um Wellasbestpaltten, die in der Nähe von Alt Gom "ordentlich gestapelt" auf einen Waldweg abgelegt wurden.

Diese Form der Entsorgung ist nicht nur strafbar, sondern verlangt mir persönlich auch mittlerweile ein gutes Maß an Selbsbeherrschung ab, um nicht ausfallend gegenüber den Übeltätern zu werden.

Der Aufwand, insbesondere das Geld, dass die Gemeinde für die Entsorgung aufbringen muss, wäre an anderer Stelle sicherlich besser aufgehoben gewesen.


Deswegen meine Bitte: Sollten Sie Zeuge solcher Aktivitäten werden, melden Sie sich bitte bei der Gemeinde oder der Polizei. Am Ende sind es auch Ihre Gehwege, Spielplätze und Kitas, denen Mittel wegen solch unsozialem Verhalten fehlen.


Mit freundlichen Grüßen

Oliver Radzio
Bürgermeister


Fundort & Bilder:

Schließung der Grünbox in Görzig

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Nachdem nunmehr seit mehreren Jahren vergeblich darauf hingewiesen wurde, dass die sogenannten Grünboxen auf den Friedhöfen eine freiwilliger Service der Gemeinde für ausschließlich kompostierbare Grünabfälle sind, habe ich die Schließung der Grünbox auf dem Friedhof im Ortsteil Görzig angeordnet. Das heißt, dass sämtlicher Abfall (inklusive Grüngut) zukünftig in den privaten Abfalltonnen zu entsorgen ist.

Ich bedaure diesen vermeidbaren Schritt zutiefst, kann aber die Entsorgungskosten der illegal abgelagerten Mischabfälle, die nicht über die Friedhofsgebühren abgedeckt sind, nicht anderen wichtigen Aufgaben der Gemeinde entziehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch andere Ortsteile und Bürger*innen darum bitten, auf die sachgerechte Entsorgung der Friedhofs-Abfälle zu achten, um zumindest die verbliebenen Grünboxen in anderen Ortsteilen erhalten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Radzio
Bürgermeister