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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?

Volltext

Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf

Dokumente