Ortsbeiräte
Ortsbeiräte werden, wie auch Gemeindevertreter, für insgesamt fünf Jahre gewählt. Von den bis zu drei Ortsbeiräten wird ein Ortsvorsteher (i.d.R., der Ortsbeirat mit den meisten Stimmen) bestimmt. Er vertritt den Ortsteil gegenüber den Organen der Gemeinde. Der Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören:
- Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
- Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,
- Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil,
- Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil,
- Änderung der Grenzen des Ortsteils und
- Erstellung des Haushaltsplans.
Ortsbeirat Ahrensdorf
Ortsvorsteher
Ortsbeirätin
Ortsbeirat Alt Golm
Ortsvorsteherin
Ortsbeirat
Ortsbeirat
Ortsbeirat Behrensdorf
Ortsvorsteherin
Ortsbeirätin
Ortsbeirätin
Ortsbeirat Birkholz
Ortsvorsteher
Ortsbeirat
Ortsbeirat Buckow
Ortsvorsteher
Ortsbeirat
Ortsbeirat
Ortsbeirat Drahendorf
Ortsvorsteherin
Ortsbeirätin
Ortsbeirätin
Ortsbeirat Glienicke
Ortsvorsteher
Ortsbeirat
Ortsbeirat Görzig
Ortsvorsteherin
Ortsbeirat
Ortsbeirat Groß Rietz
Ortsvorsteher
Ortsbeirat
Ortsbeirat Herzberg
Ortsvorsteher
Ortsbeirätin
Ortsbeirat Neubrück
Ortsvorsteher
Ortsbeirätin
Ortsbeirat Pfaffendorf
Ortsvorsteher
Ortsbeirätin
Ortsbeirat Sauen
Ortsvorsteher
Ortsbeirätin
Ortsbeirat
Ortsbeirat Wilmersdorf
Der Ortsbeirat des Ortsteils Wilmersdorf derzeit nicht besetzt.
Für Fragen oder Hinweise wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeinde Rietz-Neuendorf.