Inhalt

Bürgerbeteiligung

Die Gemeinde beteiligt und unterrichtet die betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten. Zu diesen Zwecken sollen Einwohnerfragestunden, Einwohnerversammlungen, Einwohnerbefragungen oder andere Formen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden. Um die besonderen Belange von Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen, werden diese Interessen im Rahmen der Beteiligung gem. § 18a BbgKVerf geregelt und in der Gemeinde umgesetzt.


Neben den gesetzlichen Regelungen ist die Beteiligung in der Gemeinde Rietz-Neuendorf in der Hauptsatzung und der Einwohnerbeteiligungssatzung geregelt.


Bei Bedarf an einem persönlichen Gespräch mit dem Bürgermeister in Form einer "Bürgersprechstunde", wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen und einem Terminvorschlag an das Sekretariat des Bürgermeisters.